Landgericht Düsseldorf

Docmorris: Klage auf 14 Mio. Euro Schadensersatz abgewiesen

Veröffentlicht: 18.07.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 18.07.2019
Pillen verschüttet

Die Apothekerkammer Nordrhein hätte richtig tief in die Tasche greifen müssen: Vor dem Landgericht Düsseldorf war sie mit einer Schadensersatzklage einer Versandapotheke konfrontiert worden, es ging um immerhin 14 Millionen Euro Schadensersatz.

Die Klage wurde jedoch, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts vom 17. Juli 2019 heißt, abgewiesen (Urteil v. 17.07.2019, Aktenzeichen 15 O 436/16).

Werbeaktionen waren rechtswidrig

Vorausgegangen waren verschiedene Werbeaktionen der Versandapotheke, bei der es sich LTO zufolge um Docmorris handelt. Mit Gutscheinen, etwa für ein Hotel, Kostenerstattungen und Prämien hatte das Unternehmen in Deutschland um Kunden geworben. Dagegen war die Apothekerkammer vorgegangen und hatte in mehreren Fällen einstweilige Verfügungen erwirkt, die Werbemaßnahmen wurden untersagt. 

Vor dem Landgericht argumentierte Docmorris nun, dass diese allerdings rechtskonform gewesen seien – so ergebe es sich aus einem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem es um die nationale Preisbindung in grenzüberschreitenden Fällen gegangen war. Demnach gelte das deutsche Arzneimittelpreisrecht nicht für solche Produkte, die mithilfe des Versandhandels nach Deutschland eingeführt würden.

EuGH-Urteil sei unbeachtlich

Nach Ansicht der zuständigen Kammer des Gerichts hätte dieses Urteil des EuGH jedoch keinerlei Auswirkungen auf den vorliegenden Fall, die betroffenen Werbemaßnahmen wären dennoch nicht rechtmäßig gewesen – es gehe hier um das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Heilmittelwerbegesetz, wo entsprechende Verstöße vorliegen würden. Beides war aber nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem EuGH. Wie LTO weiter berichtet, sei das Urteil für die gegenwärtige Geschäftspraxis der Internet-Apotheke nicht relevant. Zugaben wie Gutscheine würden ohnehin nicht mehr verteilt, lediglich ein Bonussystem gebe es noch – Docmorris sehe sich hierbei wegen des Urteils des EuGH „sattelfest“. 

Die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf ist nicht rechtskräftig, Docmorris kann noch Berufung dagegen einlegen. Wie es bei LTO weiter heißt, wolle das Unternehmen die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und sich dann gegebenenfalls für einen weiteren Weg entscheiden.

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