LG Rostock zur Verschwiegenheitspflicht

Darf die Wettbewerbszentrale Unterlassungserklärungen an Mitglieder weiterleiten?

Veröffentlicht: 25.07.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 25.07.2019
Mann hält Zeigefinger vor Mund

Bestimmte Berufsgruppen unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Diese Pflicht soll die Wahrung von privaten Geheimnissen gewähren, die eine Person im Rahmen der Berufsausübung über eine andere Person erfährt. Das Landgericht Rostock (Urteil vom 07.05.2019, Aktenzeichen: 6 HK O 7/19) hat nun entschieden, dass die für ihre Abmahnungen bekannte Wettbewerbszentrale keine Verschwiegenheitspflicht trifft.

Weitergabe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen

Wie dem Blog der Kanzlei Dr. Bahr zu entnehmen ist, hatte ein Schuldner geklagt: Dieser hat im Rahmen einer Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieben. Diese Unterlassungserklärung wurde dann von der Wettbewerbszentrale an seine Mitglieder weitergereicht. Gegen dieses Verhalten hat sich der Schuldner gewährt: Er sieht einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht.

Das Gericht hat nun aber festgestellt, dass zwischen der Wettbewerbszentrale und dem Schuldner zwar bestimmte Rücksichtnahmepflichten bestehen; die Wettbewerbszentrale aber nicht zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Effektive Kontrolle

Die Weitergabe der Unterlassungserklärungen sei laut Ansicht des Gerichts zur effektiven Kontrolle notwendig: Die Wettbewerbszentrale nimmt die Rechte vieler Marktteilnehmer wahr und managed daher eine große Anzahl an Unterlassungserklärungen. Zum satzungsgemäßen Zweck des Vereins gehört es, die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu überprüfen. Um dies effektiv zu gestalten, führe kein Weg daran vorbei, Mitglieder bei der Kontrolle mit ins Boot zu holen und daher auch die Unterlassungserklärungen weiterzuleiten.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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