LG Hildesheim

Gericht nicht zuständig: Amazon-Händler weiterhin gesperrt

Veröffentlicht: 09.09.2019 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Schild Sorry we're closed

Vor dem Landgericht Hildesheim ging es gerade um die Sperrung eines Amazon-Verkäuferkontos. Wie die Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtet, war das Konto des Händlers im Mai deaktiviert worden, wobei auch sämtliche Angebote gelöscht wurden. Das Guthaben von immerhin etwa 25.000 Euro hatte der Marktplatz eingeforen. Grund dafür sei die angebliche „Schönung“ von Kundenrezensionen gewesen. 

Der Händler nahm dies jedoch nicht hin und erwirkte beim Landgericht Hildesheim eine einstweilige Verfügung: Die Sperrung des Kontos, die Löschung von Angeboten und der Einbehalt von Guthaben seien zu unterlassen. Gegen diese Verfügung hat Amazon dann einen Widerspruch eingelegt. In der Folge ist die einstweilige Verfügung nun aufgehoben worden – insbesondere an der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts fehle es. Gerade im Hinblick auf diesen Punkt versprach das Verfahren neue Erkenntnisse: Die Vorgaben zum Gerichtsstand hat Amazon jüngst geändert, Händler sollen nun auch in Deutschland gegen Amazon vor Gericht gehen können.

Verkäuferkonto gekündigt?

Bis zu der Änderung des Business Solution Agreements (BSA) am 16. August 2019 fand sich noch ein ausschließlicher Gerichtsstand in der Vereinbarung, die Grundlage jeder Beziehung zwischen einem Dritthändler und dem Marktplatz ist. Demnach sollten über Streitigkeiten einzig luxemburgische Gerichte entscheiden dürfen. Diese Klausel hat Amazon geändert, es können nun über das internationale Zivilprozessrecht auch Gerichte etwa in Deutschland zuständig sein. Wohlgemerkt allerdings „können“: Welches Gericht für ein Verfahren zuständig ist, hängt von mehreren Faktoren ab (wir berichteten), die Beurteilung kann komplex ausfallen.

Der Standpunkt der Richter des Landgerichts Hildesheim hätte hier Erkenntnisse liefern können – allerdings kam es zu keiner Stellungnahme. Das Konto des Händlers war durch Amazon offenbar noch vor den Anpassungen des BSA gekündigt worden, die neuen Klauseln waren damit nicht anwendbar. Entsprechend der vorhergehenden Vereinbarung muss das Verfahren in Luxemburg geführt werden, wie das Gericht bestätigt.

Guthaben verfügbar, Konto weiter gesperrt

Nicht unumstritten war, ob es tatsächlich zu einer Kündigung gekommen sei. Am Ende schloss sich das Gericht aber der Ansicht Amazons an. Wie die Hildesheimer Allgemeine Zeitung berichtet, habe der Richter allerdings ermahnt, dass ein Unternehmen wie Amazon vielleicht in der Lage sein solle, das Wort Kündigung in seinen Kündigungen zu benutzen.

Das eingefrorene Guthaben hat Amazon der Zeitung zufolge bereits vor der Aufhebung der einstweiligen Verfügung an den Händler überwiesen. Sein Konto ist allerdings weiterhin gesperrt, bzw. gekündigt. Ob der Händler weitere rechtliche Schritte vornimmt, bleibt abzuwarten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.