Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen

Der Kater danach ist eine Krankheit

Veröffentlicht: 24.09.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 24.09.2019
Tabletten im Wasserglas

Laut der Lebensmittelinformationsverordnung (Art. 7 Abs. 3) dürfen Lebensmittel nicht mit Aussagen beworben werden, die dem Produkt Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben. Dabei genügt es, wenn die gewählte Formulierung den Eindruck dieser Eigenschaft entstehen lässt. Daher sollte beispielsweise Bier nicht mehr als „bekömmlich” beworben werden.

Grundvoraussetzung für einen Verstoß gegen dieses Verbot der Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist, dass das, gegen was das Produkt helfen soll, eine Krankheit ist. 

Der „Anti Hangover Drink”

Der Hersteller eines Nahrungsergänzungsmittels hat sein Produkt mit Aussagen, wie  „Anti Hangover Drink", „Anti Hangover Shot" oder „Natürlich bei Kater" beworben. Gegen diese Werbeaussagen klagte laut Beck Aktuell der Verband Sozialer Wettbewerb, sodass sich das Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 12.09.2019, Aktenzeichen 6 U 114/18) nun mit der Frage auseinander setzen musste, ob so ein Kater danach denn eine Krankheit ist und daher nicht mit einem „Mittel dagegen” geworben werden darf. 

Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerz

Das Oberlandesgericht traf die Feststellung, dass ein Kater sehr wohl eine Krankheit ist: Dafür spreche bereits, dass es für diesen Zustand, der mit Symptomen wie Müdigkeit, Übelkeit und Kopfschmerz einhergeht, einen medizinischen Fachbegriff gäbe. Veisalgia, sagen Mediziner dazu. Außerdem sei der Begriff der Krankheit weit auszulegen. Auch "eine geringfügige oder vorübergehende Störung der normalen Beschaffenheit oder der normalen Tätigkeit des Körpers" würden darunter fallen. So zitiert die LTO das Gericht. 

Wann von einer Krankheit zu sprechen sei, hinge davon ab, wann die Grenze zu normalen Schwankungen der Leistungsfähigkeit erreicht sei. So seien beispielsweise auch Kopfschmerzen als eine Krankheit zu werten, nicht aber natürliche physiologische Zustände. Unter diese letztgenannten Zustände könnte beispielsweise das typische Mittagstief nach dem Essen fallen. Bei den Symptomen eines Katers sieht es da schon anders aus: „Sie treten nicht als Folge des natürlichen Auf und Ab des Körpers, sondern infolge des Konsums von Alkohol, einer schädlichen Substanz, ein", wird das Gericht weiter zitiert.

Unterm Strich bedeutet diese Einschätzung, dass das Nahrungsergänzungsmittel nicht damit beworben werden darf, dass es gegen einen Kater hilft. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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