Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster

Amazon darf Mitarbeiter sonntags nicht arbeiten lassen

Veröffentlicht: 12.12.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022
Kleines Amazon-Paket an einem Bazm

Amazon hat in der Weihnachtszeit alle Hände voll zu tun. Erhöht wird der Druck in den eigenen Versandlagern durch die hohen Standards, die der US-Riese ansetzt: Mit kurzen Lieferzeiten will das Unternehmen immer mehr Kunden überzeugen – gerade auch von der so wichtigen, bezahlten Prime-Mitgliedschaft.

Doch trotz der immensen Arbeit, die Amazon in der Weihnachtszeit zu bewältigen hat, darf Amazon.de keine Sonntagsarbeit für die Mitarbeiter ansetzen – dies entschied das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses. Das nun verkündete Urteil bestätigt zugleich die Entscheidung aus erster Instanz.

Gericht sieht eigene Schuld bei Amazon

Bereits im Jahr 2015 hatte Amazon bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt, Mitarbeiter an zwei Adventssonntagen arbeiten zu lassen. Die benötigte Erlaubnis wurde damals auch erteilt, wogegen die Gewerkschaft Ver.di gerichtlich vorgegangen war. Anfang 2018 urteilte das Verwaltungsgericht Düsseldorf, dass die bereits erteilte Bewilligung rechtswidrig gewesen sei (wir berichteten auf dem Logistik Watchblog). Damals hieß es, dass es nicht erkennbar sei, dass „Amazon ohne Bewilligung der Sonntags­arbeit ein so großer Schaden entstanden wäre, dass dieser das Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe hätte überwiegen können.“ 

Auch das OVG in Münster sieht Amazon durch das Verbot der Sonntagsarbeit nicht benachteiligt und verwies zugleich auf den arbeitsfreien Sonntag, der auch im Grundgesetz verankert sei. Eine Ausnahme durch besondere Verhältnisse liege demnach nicht vor.

Wie Heise Online schreibt, habe sich der vorsitzende Richter Wolf Sarnighausen derart geäußert, dass Amazon selbst Schuld an dem immensen Druck habe, da das Unternehmen die Geschäfte kurz vor Weihnachten 2015 selbst noch anheizte: „Neben dem Express-Versand seien neue Lieferungen am gleichen Tag eingeführt und beworben worden. ,Das hat die Lieferengpässe noch verstärkt‘“, heißt es dort.

Ganz abgeschlossen ist der Rechtsstreit womöglich noch nicht: Das Oberlandesgericht Münster hat eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig zugelassen.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#1 Marco Meier 2019-12-12 12:27
Na dann. Ab nach Polen hoffentlich verlagert Amazon die Versandzentren.
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