Keine Übersetzung ins Englische notwendig

Facebook muss deutsche Gerichtsentscheidungen verstehen

Veröffentlicht: 08.01.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 08.01.2020
Eine Tafel mit dem Text "Sprichst du Englisch?". Daneben ein Topf mit Bleistiften und die Flagge des Vereinigten Königreichs auf einem Holzschreibtisch

Wer eher unbedarft in Sachen Internet ist, kann Facebook auch gut für eine Seite aus Deutschland halten: Neben den Funktionen, sind auch die Geschäftsbedingungen und Regeln in deutscher Sprache verfügbar. Etwas verwunderlich wirkt da die Aussage Facebooks, eine deutsche Gerichtsentscheidung mangels Deutschkenntnissen so nicht akzeptieren zu wollen. Das fand auch das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Einstweilige Verfügung wegen Kontosperrung

Der Entscheidung ging ein Streit zwischen einem Mann aus Düsseldorf und Facebook voraus, berichtet die LTO. Das Unternehmen mit Sitz in Irland hatte das Nutzerkonto des Mannes gesperrt. Grund war das Einstellen eines Textes, der gegen die Regeln der Plattform verstößt.

Der Mann ging gegen die Sperrung gerichtlich vor und erwirkte eine einstweilige Verfügung vom Landgericht Düsseldorf. Diese wurde an das Unternehmen nach Irland geschickt. Allerdings nahm das Unternehmen die Verfügung nicht entgegen, da keine Übersetzung ins Englische zur Verfügung gestellt wurde. Diese sei aber zwingend erforderlich, da die Rechtsabteilung die deutsche Sprache nicht verstehe.

Als der Mann schließlich die entstandenen Kosten in Höhe von 750 Euro beim Gericht geltend machen wollte, wurde der Antrag zurückgewiesen, da die Verfügung nicht ordnungsgemäß zugestellt werden konnte. 

Sprachverständnis des ganzen Unternehmens ausschlaggebend

Gegen die Ablehnung des Antrages legte der Mann schließlich Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf ein und bekam Recht: Facebook hätte die Verfügung auch ohne Übersetzung entgegennehmen müssen. Dass die Rechtsabteilung mit der deutschen Sprache unter Umständen ihre Probleme haben könnte, ist irrelevant. Es komme auf das Sprachverständnis des ganzen Unternehmens an. Facebook verfügt über eine Vielzahl von Nutzern aus Deutschland und gestalte seine Seite entsprechend auch komplett in deutscher Sprache. Gerade die Formulierung der Nutzungsbedingungen lasse auf Kenntnisse der deutschen Sprache und des deutschen Rechts schließen. 

Anders gesagt: Wer sein Angebot auch auf deutsche Kunden ausrichtet, muss mit deutschen Rechtsstreitigkeiten rechnen. Die Verfügung wurde entsprechend wirksam zugestellt. Nun muss erneut beim Landgericht über die Kosten entschieden werden.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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