EU-Kommission gegen NBC

Millionen-Strafe wegen limitierter Minion-Fanartikel

Veröffentlicht: 31.01.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 31.01.2020
Minions hinter Gittern

Vertriebsbeschränkungen sind in der EU nur in einem engen Rahmen erlaubt. Schließlich kann unter solchen Beschränkungen der freie Handel leiden. Verwendet ein Unternehmen unzulässige Vertriebsbeschränkungen, kann die EU-Kommission eine Geldstrafe verhängen. Diese Erfahrung musste nun auch das US-Filmstudio NBC Universal machen.

Minions, Trolls und Jurassic World

Das Unternehmen verkauft Fanartikel zu Filmen wie etwa Minions, Trolls und Jurassic World. Händler, die diese Fanartikel innerhalb der EU verkaufen wollen, mussten allerdings mit strengen, vertraglichen Auflagen rechnen. Die Artikel waren limitiert. Außerdem wurden Verkaufsgebiete und Online-Handel beschränkt, heißt es im Spiegel. Dieser zitiert EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager:„Solche Verkaufsbeschränkungen untergraben die Grundlagen des EU-Binnenmarkts und können nicht hingenommen werden.“

Für diese unzulässigen Vertriebsbeschränkungen im Zeitraum von Januar 2013 bis September 2019 muss NBC nun eine Geldstrafe in Höhe von 14,3 Millionen Euro zahlen. Die Ursprüngliche Geldstrafe war allerdings höher angesetzt, heißt es weiter. Aufgrund der guten Kooperation von Seiten NBC wurde diese aber um 30 Prozent reduziert. Die Kommission wies allerdings darauf hin, dass betroffene Händler die Möglichkeit haben, NBC in ihren Mitgliedstaaten auf Schadensersatz zu verklagen.

Goodbye Kitty

Ganz ähnlich erging es auch der Marke Hello Kitty im vergangenen Sommer: Der japanische Hersteller Sanrio hatte seinen Lizenznehmer über einen Zeitraum von zehn Jahren den grenzüberschreitenden Verkauf von Hello-Kitty-Produkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes untersagt. Auch dies stufte die EU-Kommission als rechtswidrig ein und verhängte eine Strafe in Höhe von 6,2 Millionen Euro.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kontaktieren Sie Sandra May

Kommentare  

#1 Jens Fischbach 2023-01-28 08:11
Hallo,
Ich werde in Kürze einen Onlinshop eröffnen und verkaufe darin Modular Origami.
Meine Frage
Darf ich gebaute Minions und auch Olaf anbieten?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Fischbach

_____________________________________

Antwort der Redaktion

Hallo,

Beliebte Figuren, wie Olaf und auch die Minions, unterliegen dem markenrechtlich en Schutz. Um solche Produkte anzubieten, benötigt man eine Lizenz. Entsprechend sollten Produkte nur dann weiterverkauft werden, wenn sie von einem seriösen Lieferanten kommen, der die Ware seinerseits an Händler weiterveräußern darf.

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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