Schluß mit Rabatten

Check24 darf sich selbst nicht mehr feiern

Veröffentlicht: 05.02.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.02.2020
Check24 Webseite

Anders als beim Warenhandel geht es in der Versicherungsbranche etwas strenger zu. Ein sogenanntes Sondervergütungsverbot soll Verbraucher vor falschen Anreizen zum Abschluss von langjährigen und möglicherweise teuren Versicherungen schützen. Das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Gewerbeordnung ahnden bereits das Versprechen von Sondervergütungen, unabhängig davon, wer die Sondervergütung auszahlt.

Hintergrund des Verbotes ist, dass sich die angesprochenen Kunden ohne eine solche Beschränkung zu unüberlegten Abschlüssen hinreißen lassen könnten. Genau diesen Balance-Akt hat Check24 ausgereizt.

Versicherungssdeals - die Lizenz zum Geldsparen

Schon 2018 veranstaltete Check24 anlässlich eines Jahrestages „Versicherungsjubiläumsdeals”, welche bei einem neuen Versicherungsabschluss die Rückgewährung von bis zu zwölf Monatsprämien versprachen. Der Bundesverband deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK), der sich für den Erhalt des Verbotes von Sondervergütungen und gleichen Rahmenbedingungen für die Versicherungsbranche einsetzt, ging gegen die Werbung vor. Check24 habe damit das Verbot, Sondervergütungen für Versicherungen zu gewähren, verletzt. Weil Check24 den Fehler nicht einsah und eine Unterlassungserklärung nicht abgeben wollte, musste schließlich ein Gericht schlichten.

Jubiläumsdeals rechtswidrig

Das Warten hat sich für den BVK nun gelohnt. Am gestrigen Tag hat das Landgericht München I sein Urteil verkündet und Check24 in die Schranken verwiesen. Die veranstalteten Jubiläumsdeals verstoßen gegen das Rabattverbot in der Versicherungsbranche. Künftig muss Check24 solche Aktionen unterlassen. Andernfalls kann der BVK ein Ordnungsgeld bei Gericht beantragen.

Der Verband zeigte sich erfreut und sieht in dem Urteil ein Signal, dass dem Gesetz auch Geltung verschafft werde. „Wir haben inzwischen eine wichtige Marktwächterfunktion für den gesamten Versicherungsvertrieb. Denn es zeigt sich, dass diverse Marktteilnehmer immer wieder eine Überschreitung des gesetzten Rechtsrahmens austesten, um mehr Umsatz zu Lasten des Verbraucherschutzes und der Versicherungsvermittler zu generieren. Das können und das werden wir nicht hinnehmen“, so der BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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