US-Arbeitsrecht

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Taschenkontrolle bei Apple ist Arbeitszeit

Veröffentlicht: 17.02.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 17.02.2020
Taschenkontrolle

Apple, Amazon oder beispielsweise große Autowerke müssen bei ihren Mitarbeitern besonders viel Sorgfalt walten lassen. Hier sind aufwändige Einlass- und Ausgangssysteme im Einsatz, die Unbefugten den Zutritt in die Unternehmensgelände verwehren oder nach Dienstschluss Diebstähle herausfiltern sollen. Auch die Mitarbeiter der Apple-Stores in Kalifornien wurden nach Dienstende kontrolliert, um eventuelle Langfinger zu erwischen.

Taschenkontrolle bei Dienstschluss gehört zur Arbeitszeit

Nun werden die Mitarbeiter der Apple-Geschäfte jedoch ein Stück weit mehr Verständnis für diese Kontrollen aufbringen können. Wie Heise Online berichtet, hat ein kalifornisches Gericht die Kontrollen der Arbeitszeit hinzugerechnet. Das Durchsuchen der mitgebrachten Taschen habe im Falle von Apple bis zu 45 Minuten in Anspruch genommen. Kein Wunder, dass die Mitarbeiter dies bei einer täglichen Prozedur nicht mehr so klaglos hinnehmen wollten. Da sich die Mitarbeiter in dieser Zeit „unter Apples Kontrolle” befinden und ihnen auch nichts anderes übrig bleibt, als diese Kontrollen zu akzeptieren, stellten sich die Richter in Kalifornien auf die Seite der Mitarbeiter.

Handy ist Teil der menschlichen Anatomie

Besonders verwunderlich ist die Argumentation des Konzerns, dass die Mitarbeiter auf das Mitbringen von Taschen samt Apple-Produkten wie iPhones verzichten können. Hier scheinen die kalifornischen Richter bei ihrem Urteil schon etwas moderner eingestellt zu sein als hierzulande: „modern cell phones … are now such a pervasive and insistent part of daily life that the proverbial visitor from Mars might conclude they were an important feature of human anatomy.” Auf gut Deutsch erkennen die Richter im Urteil an, dass Smartphones schon solch ein wichtiger Teil der Menschen sind, dass Marsmenschen sie als Körperteil ansehen würden.

Deutschland: Kontrolle nur mit Einwilligung

Der eine oder andere Online-Händler, besonders bei einem hochpreisigen Sortiment, hat möglicherweise schon Taschenkontrollen eingeführt, oder sich gerade von der Meldung inspirieren lassen. Von vielen Mitarbeitern werden diese Kontrollen jedoch als entwürdigend empfunden. Auch in Deutschland sieht es das Arbeitsrecht daher sehr streng. Das Durchsuchen von Kleidung oder Taschen ist nur mit Einwilligung des Arbeitnehmers und nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Unter anderem muss ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers vorliegen, etwa bei gehäuften Diebstählen und einem besonders hochpreisigen Sortiment. Letztendlich ist diese Form der Mitarbeiter-Kontrolle stets eine Entscheidung im Einzelfall, die ohne anwaltliches Go nicht stattfinden sollte.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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