Kurzmeldung

Haftung für Rezensionen: Branche erwartet wichtiges Urteil

Veröffentlicht: 20.02.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 20.02.2020
Hand hält Megaphone

Eines ist sicher: Das heute erwartete Urteil des Bundesgerichtshofs wird eine weitreichende Bedeutung haben. Dies betrifft nicht nur die Händler auf Amazon, sondern die ganze Branche, denn es geht um ein wichtiges Thema – den Inhalt von Kundenrezensionen.

Ein Händler wurde durch den Verband sozialer Wettbewerb verklagt, weil in den Amazon-Rezensionen zu seinem Produkt rechtswidrige Werbeaussagen standen. Für den Verband ist klar: Auch wenn diese Aussagen nicht aus der Feder des Händlers stammen, muss dieser haften.

Schaffung einer Gefahrenlage vs. unabhängige Darstellung

Haftung oder nicht? Das ist die wichtige Frage, die der Bundesgerichtshof heute klärt. Der Verband sozialer Wettbewerb argumentiert damit, dass der Händler durch seinen Auftritt auf Amazon eine Gefahrenlage schafft und damit rechnen muss, dass Käufer Aussagen tätigen, die – kämen sie vom Unternehmen – rechtswidrig wären. Auf der anderen Seite steht die Argumentation, dass sich die Rezension optisch so vom Angebot des Händlers abheben, dass jedem klar ist, dass es sich um eine unabhängige Darstellung von Käufererlebnissen handelt. Zur Argumentation der beiden Seiten berichteten wir bereits.

Sollte der Bundesgerichtshof heute für den Verband sozialer Wettbewerb entscheiden, wäre dies ein herber Schlag für Amazon- und andere Marktplatzhändler. Diese haften ohnehin schon für Sachen, die gar nicht in ihrer Macht liegen, wie zum Beispiel für Änderungen am Angebot durch Dritte. 

Entscheidet der Bundesgerichtshof entgegen zu Gunsten der Händlerin, wäre dies die lang erwartete Grenze bezüglich der Haftung.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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