Urteil des OLG Köln

Form der Capri-Sun ist wettbewerbsrechtlich geschützt

Veröffentlicht: 20.02.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 20.02.2020
Capri-Sun-Kartons

Viele Menschen kennen das klassischerweise nach Orange schmeckende Fruchtsaftgetränk im silberfarbenen Standbodenbeutel besonders aus ihrer Kindheit: Die „Capri-Sonne“ – beziehungsweise nun „Capri-Sun“. Gerade die Verpackung ist im Hinblick auf das Produkt einprägsam. So einprägsam, dass Form und Gestaltung des Produkts eine wettbewerbsrechtliche Eigenart besitzen, und damit unabhängig von einer nicht mehr bestehenden Marke wettbewerbsrechtlichen Schutz genießen. So urteilte kürzlich das Oberlandesgericht Köln (Urteil v. 29.11.2020, Az. 6 U 82/19). Die Beklagte, die ein Fruchtsaftgetränk in einem Standbodenbeutel auf einer Messe ausstellte, unterlag im Prozess.

Kein markenrechtlicher Schutz der Produktform

Capri-Sun wird bereits seit den 60er Jahren hergestellt. Die Verpackung, genauer die Form des Produkts war dabei als dreidimensionale Marke von 1996 bis 2014 eingetragen, wurde dann jedoch gelöscht: Es stand der „Schutzausschließungsgrund der technisch bedingten Form“ entgegen. Rein technische Lösungen sollen nicht als Marke geschützt werden können, damit eine Monopolisierung vermieden wird. Will man eine technische Lösung schützen, kommt stattdessen ein Patent infrage. 

Ein Markenschutz der Form der Capri-Sun kam vorliegend also nicht mehr in Betracht. Im Wettbewerbsrecht allerdings ist der Schutz vor Nachahmung, also der unlauteren Herkunftstäuschung vorgesehen, auf das sich der Kläger in diesem Verfahren berufen hat. Ob eine solche Täuschung vorliegt, bestimme sich „nach dem Grad der wettbewerblichen Eigenart des Originals und der Art und Weise und Intensität der Übernahme, wobei beide Kriterien zueinander im Verhältnis der Wechselwirkung stehen“, gibt das Urteil wieder. Es kommt also darauf an, ob die Form des Produkts geeignet ist, auf einen bestimmten Hersteller hinzuweisen, und in welchem Verhältnis das andere Produkt dazu steht.

Capri-Sun besitzt „wettbewerbliche Eigenart“

Dem Produkt Capri-Sun käme hier eine überdurchschnittliche wettbewerbliche Eigenart zu, da es durch Dauer und Intensität des Markenauftritts seit 1969 sehr bekannt sei. Dazu gebe es keine Produkte in ähnlicher konkreter Aufmachung im wettbewerblichen Umfeld, als ähnlichen Produkten wie Joghurt. Die Löschung der Marke sei dabei ebenfalls nicht hinderlich: Der allgemeine wettbewerbliche Schutz könne prinzipiell unabhängig von einem „Sonderschutz“ bestehen, wenn besondere Umstände vorliegen, die außerhalb dieses sondergesetzlichen Tatbestands, also dem Markenschutz, vorlägen. Da es hier nicht nur um den Schutz einer technischen Lösung gehe, sondern um die Nachahmung einer Produktgestaltung und der Gefahr der Herkunftstäuschung, sei die Löschung der Marke unbeachtlich für den wettbewerbsrechtlichen Schutz. 

Andere Gesamtgestaltung wäre zumutbar gewesen

Bei dem Produkt der Beklagten stellen die Richter nun fest, dass es sich um eine nahezu identische Nachahmung des Originals handele. „Die Beklagte hat zudem nicht nur den ,nackten‘ Standbeutel quasi identisch übernommen, sie auch die sonstigen Gestaltungselemente übernommen: So hat sie auch ihre Marke und die Bild- und Farbelemente nur auf der Schauseite nach Art eines Aufklebers aufgedruckt. Alle sonstigen Angaben wie Zutaten, Nährstoffangaben etc. befinden sich auf der silberfarbenen Rückseite des aluminiumfarbenen ,nackten‘ Standbeutels“, so heißt es im Urteil.

Bis auf die Kennzeichnung selbst würden alle Gestaltungselemente in Form und Struktur übernommen. Die Richter betonen dabei, dass es der Beklagten nicht grundsätzlich verwehrt gewesen sei, auf die technische Lösung als solche, also einen Standbodenbeutel, zurückzugreifen. Es wäre ihr aber zumutbar gewesen, eine ausreichend unterscheidbare Gesamtgestaltung zu wählen, damit eine Täuschung über die Herkunft vermieden wird.

Kommentare  

#2 Redaktion 2020-03-01 08:25
Hallo Kröniger,

die Beklagte unterlag im Prozess. Capri Sonne hat also gewonnen.

Mit besten Grüßen
die Redakton
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#1 Kröniger 2020-02-26 14:36
Wurde ein Urteil gesprochen und wenn ja, wie ist es ausgefallen.
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