Verwaltungsgericht Berlin

Kein Aufpeppen der Schülerakte wegen DSGVO

Veröffentlicht: 10.03.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Schüler sitzt an Tisch

Werden unangenehme Daten gespeichert, so berufen sich Betroffene reflexartig auf den Datenschutz. Die große öffentlichkeitswirksame Debatte um die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hat ihren Teil dazu beigetragen. Allerdings ist dieser Reflex nicht immer von Erfolg gekrönt. Dies mussten nun auch ein Schüler und seine Eltern aus Berlin feststellen.

Gewaltvorfall in Akte

Die Akte des Schülers umfasst gleich mehrere Einträge: Wie Datenschutz-Notizen auf seinem Blog schreibt, musste der Schüler im Jahr 2018/2019 die Schule wechseln. Grund war ein Gewaltvorfall, der auch in der Schülerakte vermerkt war. An der folgenden Schule kam es ebenfalls zu Vorfällen. Da nun der Wechsel an eine Privatschule ansteht, wollten die Eltern die Akte „bereinigen“ lassen. Sie haben Sorge, dass ihrem Kind mit dieser Akte die Aufnahme an die Privatschule verwehrt wird.

Fehlerhaft und diskriminierend

Die Schülerakte sei fehlerhaft und diskriminierend und müsse daher bereinigt werden, begründeten die Eltern ihren Wunsch mit Verweis auf die DSGVO. Das Verwaltungsgericht Berlin sah das aber anders und urteilte gegen die Eltern und den Schüler: Ein Löschanspruch (Recht auf Vergessenwerden) ist nur dann gegegeben, wenn die Speicherung der Daten nicht weiter erforderlich ist. Das Gericht sieht in der Dokumentation der Vorfälle aber sehr wohl einen Zweck: „Die Daten seien weiter notwendig. Die Schuldatenverordnung des Landes Berlin sehe ausdrücklich vor, dass ein Schulwechsel gerade keinen Zweckwegfall begründe. Denn nur so könne die Schülerakte ihren Zweck erfüllen, die Entwicklung der Persönlichkeit und des Verhaltens des Schülers über seine Schullaufbahn hinweg sowie die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten über einen längeren Zeitraum nachvollziehbar zu machen“, wird das Gericht auf Datenschutz-Notizen zitiert.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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