Kurzmeldung

Widerrufsrecht gilt auch für Bahncard der Deutschen Bahn

Veröffentlicht: 13.03.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022
Seite der Deutschen Bahn unter der Lupe.

Bei Fernabsatzgeschäften mit Verbrauchern gilt das Widerrufsrecht. Die Deutsche Bahn hält allerdings in ihrem Online-Angebot beim Verkauf der Bahncard weder eine Widerrufsbelehrung noch das Musterwiderrufsformular vor. Dagegen klagte die Berliner Verbraucherzentrale.

Streit bis zum EuGH

Die Berliner Verbraucherschützer sind der Ansicht, dass die Deutsche Bahn beim Verkauf der Bahncard 25 und 50 allerdings über genau dieses Widerrufsrecht informieren muss. Das Unternehmen sah dies offensichtlich anders, denn die Parteien trafen sich vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wieder. Dieses schickte die Akte an den Europäischen Gerichtshof, um die Frage zu klären, ob der Verkauf der Bahncard ein Dienstleistungsvertrag im Sinne der Verbraucherrechterichtlinie ist und ob dieser ein Vertrag über die Beförderung von Personen darstellt. Bei Beförderungsverträgen, die einen spezifischen Termin oder Zeitraum für die Erbringung der Dienstleistung vorsehen, besteht nämlich grundsätzlich kein Widerrufsrecht. 

Bahncard ist ein Dienstleistungsvertrag

Der Europäische Gerichtshof (Aktenzeichen: C-583/18) stellte nun – so Beck-Aktuell – fest, dass es sich bei der Bahncard um einen Dienstleistungsvertrag ohne Ausnahmen handelt. Zur Frage, ob ein Widerrufsformular von dem Unternehmen vorgehalten werden muss, äußerten sich die Richter allerdings nicht. Von der Bahn hieß es, dass man das Urteil genau prüfen werde.

Nach der Entscheidung ist nun wieder das Frankfurter Gericht am Zug und muss die Antwort des EuGH auf den konkreten Fall anwenden. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#2 Redaktion 2020-04-30 07:29
Hallo Nadine,

wie im Artikel beschrieben, wird der konkrete Fall nun erst einmal wieder in Deutschland weiterverhandel t. Die Deutsche Bahn hat angekündigt, das Urteil prüfen zu wollen. Inwiefern nun einzelnen Kunden womöglich ein Widerrufsrecht zusteht, können wir leider nicht beurteilen. Du kannst dich jedoch direkt an die Deutsche Bahn wenden und dort dein Anliegen schildern.

Beste Grüße,
die Redaktion
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#1 Nadine 2020-04-29 16:58
Ist es nun Möglich die Bahncard zu widerrufen? Da bislang keine Widerrufsbelehr ung stattgefunden hat, könnte ich meine Bahncard da auch noch 2 Monate nach dem Erwerb widerufen?

Mfg
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