OLG München

Gilt das Wettbewerbsrecht? Trinkwasserstreit vor Gericht

Veröffentlicht: 08.05.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 08.05.2020
Wasser im Glas

Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen ist immer so eine Sache. Und sie unterliegt besonderen rechtlichen Voraussetzungen. Schließlich ist sie geeignet, sich sehr überzeugend auf die Kaufentscheidung von Verbrauchern auszuwirken. Insbesondere aus wettbewerbsrechtlicher Sicht kann es hier also problematisch werden.

Vor dem Oberlandesgericht München wurde nun ein Streit vorerst beendet, bei dem es um diese Materie geht: Wie u.a. der Spiegel berichtet, ging es hier um das Leitungswasser des kommunalen Trinkwasserversorgers Rottenburger Gruppe aus Bayern, genauer um dessen Bezeichnung als „gesund“ auf der Website in einem Artikel. 

Im Wettbewerb? Trinkwasserversorger und Mineralwasser-Abfüller

Ein Problem mit dieser Aussage hatte der Verband Deutscher Mineralbrunnen, der die interessen von etwa 200 Unternehmen der Mineralwasserindustrie vertritt – und versuchte, dies zu verbieten. Allerdings erfolglos: Das Oberlandesgericht habe eine einstweilige Verfügung nun aufgehoben, die die Veröffentlichung des Artikels untersagt hatte. Es handele sich weder um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht noch gegen europäisches Recht. Die Trinkwasserversorgung sei Teil der Daseinsvorsorge und die Kommunen hoheitlich tätig, gibt der Spiegel wieder. Dem Vorsitzenden Richter Andreas Müller zufolge sei die Tätigkeit der öffentlichen Hand insofern nicht durch das Wettbewerbsrecht überprüfbar.

Den 16 Gemeinden, die am Wasserzweckverband beteiligt sind, gehe es nach Auffassung der Richter schließlich aber auch nicht um ein kommerzielles Interesse, also etwa darum, den Trinkwasserabsatz zu steigern – der Artikel würde insofern keine Werbeaussage darstellen.

Ist das Werbung? Hauptverfahren steht noch aus

Die Abfüller sehen sich stark benachteiligt, dürften Kommunen ihr Leitungswasser als gesund bzw. mineralstoffreich anbieten, Unternehmen aus der Mineralwasserbranche hingegen aber nicht. Dies sei für die Mineralwasserindustrie existenziell wichtig, so die Klägeranwältin in der mündlichen Verhandlung – andere Wasserversorger hätten Abmahnungen hingenommen. Hier geht man offenbar auch davon aus, dass man doch im Wettbewerb mit den Kommunen stehe. Verbraucher würden sich fragen, was sie trinken sollen, so die Anwältin auf der Seite der Mineralwasserabfüller. „Warum soll ich dann noch Mineralwasser kaufen, wenn das Leitungswasser genauso gut ist?“, zitiert sie der Spiegel. Ein kommunaler Trinkwasserversorger sei ebenfalls ein Lebensmittelunternehmer, und der Artikel eine kommerzielle Mitteilung eines solchen.

Vor Gericht ging es vorerst nur um eine einstweilige Verfügung, im Hauptsacheverfahren kann das Ergebnis prinzipiell auch noch anders ausfallen. Auch ein Verwaltungsverfahren sei möglich.

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