Bundesgerichtshof

A-Z-Garantie für Amazon-Händler nicht bindend

Veröffentlicht: 11.05.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 11.05.2020
Amazon-Seller App auf Handy

Die A-Z-Garantie ist eine Leistung Amazons. Kauft ein Kunde etwas bei einem Marketplace-Händler, so erhält er diese Garantie. „Wenn Sie bei Amazon.de eine Bestellung bei Marketplace-Verkäufern aufgeben, garantieren wir für Zustand, rechtzeitige Lieferung des Artikels sowie Erstattung in bestimmten Fällen mit der A-bis-z-Garantie“, heißt es dazu in den AGB. So ein Antrag ist beispielsweise dann möglich, wenn der Käufer der Meinung ist, dass ein Produkt nicht wie vereinbart geliefert wurde.

Garantieantrag bei Mangel

Zeigt sich bei einem Produkt ein Mangel, so kann der Käufer also einen A-Z-Garantieantrag bei Amazon einreichen. Hier beklagen Händler oft, dass das Recht zwar eigentlich auf ihrer Seite sei, Amazon den Fall aber nach eigenen Kriterien anders beurteile.

So erging es auch einem Händler, der einen Kaminofen über Amazon verkaufte. Nachdem die Ware für einen Preis von 1.316 Euro beim Kunden eingebaut war, reichte dieser einen A-Z-Garantie-Antrag ein. Es seien Mängel vorhanden. Amazon gab dem Antrag statt und erstattete dem Käufer den kompletten Kaufpreis.

Der Händler wollte allerdings nicht auf das Geld verzichten und verklagte den Käufer schließlich auf Zahlung, also auf Erfüllung des Kaufvertrages. 

Zunächst scheiterte er damit in den ersten beiden Instanzen. Das Landgericht Leipzig als Berufungsinstanz sah in der Entscheidung von Amazon eine abschließende Entscheidung: Käufer und auch Händler seien sich beim Schluss des Kaufvertrages einig gewesen, dass die von Amazon aufgestellten Spielregeln zur (Rück-)Abwicklung des Kaufvertrages gelten würden. „Mit der Annahme des Garantiefalls durch den Plattformbetreiber Amazon sei für beide Parteien des Kaufvertrags verbindlich entschieden, dass gegenseitige Ansprüche zur Erfüllung des Kaufvertrags nicht mehr bestünden“, fasst der Bundesgerichtshof die Entscheidung des Landgerichts Leipzigs zusammen. 

Kein tragbares Ergebnis

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 01.04.2020, VIII ZR 18/19) erteilte dieser Einschätzung in dem nun veröffentlichten Urteil eine Abfuhr. Bei dem A-Z-Garantieantrag handle es sich um eine Absprache zwischen dem Käufer und Amazon, nicht etwa um eine Vereinbarung zwischen Käufer und Händler. Die Richter beurteilten die Einschätzung des Landgerichts Leipzigs und der daraus resultierenden Folgen als weder tragbar, noch interessengerecht. 

Bei der Garantie handelt es sich nämlich um eine Leistung, die zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung angeboten wird. Es handelt sich immer um ein Extra, zu dessen Angebot keiner verpflichtet ist. Wäre der A-Z-Garantie-Antrag des Käufers bezüglich des Ofens abgelehnt worden, so hätte dieser also immer noch von seinen gesetzlichen Mängelansprüchen gegenüber dem Händler Gebrauch machen können. Daher darf etwas anders auch nicht für den Händler gelten. Bucht Amazon aufgrund des Garantie-Antrages das Geld zurück, so hat der Händler weiterhin einen Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages gegenüber dem Kunden. „Eine Bindung des Verkäufers an die Garantieentscheidung von Amazon würde überdies zu dem weder tragbaren noch interessengerechten Ergebnis führen, dass über die verschiedenen Ansprüche aus dem einheitlichen Vertragsverhältnis nach unterschiedlichen Regelungen entschieden würde. Der Anspruch des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung würde nach den Garantiebedingungen von Amazon beschieden, während für die Rechte des Käufers die vertraglichen und gesetzlichen Regelungen gelten würden“, heißt es konkret im Urteil.

Welche Folgen hat das Urteil?

Der Bundesgerichtshof hat damit eine Entscheidung für die Händler auf dem Amazon-Marketplace gefällt. Hat ein Händler das Gefühl, dass er nach einem A-Z-Garantie-Antrag schlechter dasteht, als er es bei den gesetzlichen Ansprüchen tun würde, so darf er direkt gegen den Käufer vorgehen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#7 AVB 2020-05-14 18:56
Ja das ist immer das selbe. Der eine schreibt das es keinen interessiert der andere fühlt sich über den Tisch gezogen. Ich denke mal das man hier die Kunden ,oder das was Kunden sein wollen, verklagen soll. Man sollte den Schwachsinn den Amazon hier liefert nicht einfach hinnehmen. Man muss sich wehren und zur Not auch in die Presse damit gehen. Es muss hier aufgezeigt werden wie Amazon mit seinen Händlern umgeht.
Aber das ist ja das selbe wie der schwachsinnige ober Ami sagt Amerika first. Hier heißt es dann Amazon first. Wenn man denen nicht nach der Nase läuft dann sperren sie einen und es gibt auf einmal kein Geld. Man sollte sich als Händler überlegen ob man da verkaufen muss. Die Herren kommen sich vor wie die Götter. Die sollten mal überlegen das die Kunden immer dreister und frecher werden weil sie mitkriegen das Amazon auf solche AS - Z Anträge immer anspringt und zahlt. Leute lasst euch nichts mehr gefallen. Zeigt den Leuten die betrügen wollen die Zähne sonst können wir den Internethandel über diese Plattform bald vergessen. Es gibt fairere Plattformen als diese Amis.
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#6 Andree 2020-05-12 13:50
Wenn man um die Probleme weiss sollte man Schlüsse ziehen:
Gewisse Dinge in gewisse Länder nicht schicken und ggf einfach nicht auf Amazon verkaufen.
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#5 Stefan Eggl 2020-05-11 21:48
Ich hatte ebenfalls ein paar Garantieanträge , wo dann einfach das Geld weg war. Daß der Händler jetzt einfach mal 1000 € verloren hat und die Ware ja auch noch weg ist interessiert niemanden! Oder ob eine Reklamation überhaupt gerechtfertigt ist. Wenigstens müßte geklärt werden wer was verbockt hat. Kann ja auch der Paketdiest gewesen sein. Oder die Ware sollte wenigstens zum Händler zurück. Aber das ist AMAZON so was von egal!

Ich hatte einmal 2 Wärmflschen aus Gummi! nach USA geschickt und der Kunde hat einen Garantieantrag eingereicht, weil der Karton zerfleddert war. Und er hat Recht bekommen.

Der Inhalt war sicherlich nicht kaputt! Und das Porto nach USA kostet mehr als die Ware. Den Schaden hätte eigentlich DHL übernehmen müssen, aber der Kunde hat nicht einmal Belegfotos schicken müssen (und es auch auf Aufforderung meinerseits nicht getan). AMAZON bucht einfach das Geld zurück und behandelt seine Händler wie den letzen Dreck!

AMAZON sitzt was das angeht einfach am längeren Hebel...
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#4 Friedrich 2020-05-11 17:32
"Roland Baer" Sie haben den Artikel nicht ganz richtig gelesen: "Der Händler... und verklagte den Käufer..."
Amazon muss da gar nichts umsetzen. Amazon ist in diesem Urteil nicht beteiligt.
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#3 Andree 2020-05-11 09:24
Bleibt weiterhin das Problem das der Käufer erst wieder den umständlichen Weg über das Gericht gehen muss.
Wieviele Fälle mit kleineren Beträgen werden aufgrund der geringen Summe nicht eingeklagt?

Amazon kann also so weiter machen.
Richtungsweisend wäre es, wenn Amazon diese Beträge dann alle zahlen müsste, dann würden die diese Garantie für Händler ggf. entfernen.
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#2 Roland Baer 2020-05-11 09:03
ich begrüße das Urteil.
Allerdings wird das Amazon, außer im konkreten Fall, nicht umsetzen.
Wie lange dieser Händler noch auf Amazon verkaufen darf oder will ist auch fraglich.
Weiterhin wird auch bei unberechtigten A-Z Anträgen es negativ in die Verkäuferbewert ungsstatistik einfließen.
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#1 Bert Schanner 2020-05-11 08:33
Endlich mal ein Urteil, bei dem der Richter noch normalen Menschenverstan d hatte.
Was muss in den Köpfen der Richter in Leipzig vorgegangen sein, eine völlig willkürliche Entscheidung von Amazon ( etwas anderes sind die durchgewinkten A-Z Anträge ja meist nicht) dem Händler mal schnell einen Nachteil in Höhe von über 1000 Euro zu bescheren und dem Kunden mal schnell auf Kosten des Händlers ein fürstliches Geschenk zu machen.
Wir alle wissen, was für Kunden da teilweise unterwegs sind. Der Letzte hat sich bei uns beschwert, das "undefinierbare Fingerabdrücke im inneren des Schweißgerätes zu finden sind"...
Fazit, Amazon kann gerne auf seine Kosten Geschenke verteilen, einige Kunden werden das auch als guten Service empfinden, ( ob wohl es eigentlich alles andere als das ist). Der Kunde wird mit seiner Reklamation alleine gelassen. Im schlimmsten Fall, angenommen der Kunde hatte Recht, steht jetzt ein kostenlos erworbener Ofen der defekt ist bei Ihm rum.
Er hat die Entsorgung zu bezahlen usw. Voll die Arschkarte für den Kunden. Danke Amazon!
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