Kartellverfahren

Klarna gewinnt Rechtsstreit um rechtswidrige Banken-AGB

Veröffentlicht: 12.05.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 12.05.2020
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Bereits seit Juni 2016 kämpft die Klarna-Tochter Sofort GmbH um faire Spielregeln auf dem Finanzmarkt. Den Anlass zum Streit bot eine Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft, die Banken vor der Nutzung von Zahlungsauslösediensten warnte. Nun entschied der Bundesgerichtshof.

Vorgeschichte: Entscheidung des Bundeskartellamtes

Das Bundeskartellamt stellte im Juni 2016 fest, dass die Deutsche Kreditwirtschaft sowie die in ihr vereinten Verbände Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken e.V. (BVR), Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) sowie Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) den Wettbewerb verzerren. In der damiligen Pressemitteilung berichtete das Bundeskartellamt, dass die genannten Banken abgestimmte Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden. Diese abgestimmten AGB werden von der Deutschen Kreditwirtschaft beschlossen und von den angeschlossenen Verbänden gegenüber den Mitgliedern als Nutzung empfohlen.

Grund zur Beanstandung lieferte eine AGB, die sich speziell auf Zahlungsauslösedienste, wie Sofortüberweisung der Sofort GmbH bezog. Hier wurde Kunden des Online-Bankings untersagt, personalisierte Sicherheitsmerkmale, wie die PIN oder TAN, im Rahmen der Nutzung bankenunabhängiger Bezahlverfahren zu verwenden. Diese AGB erklärte das Bundeskartellamt als rechtswidrig.

„Die Online-Banking-Bedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft führen zu einer Behinderung von neuen und innovativen Dienstleistungsangeboten auf dem wachsenden Markt für Bezahlverfahren im Internethandel. [...]. Die derzeit verwendeten Regelungen lassen sich aber nicht als notwendigen Teil eines konsistenten Sicherheitskonzepts der Banken einstufen und behindern bankunabhängige Wettbewerber“, hieß es dazu von Andreas Mundt, dem Präsidenten des Bundeskartellamtes. 

Beschwerde gegen Entscheidung

Gegen diese Entscheidung hatte unter anderem die Deutsche Kreditwirtschaft Beschwerde eingelegt. Zunächst wurde im Januar 2019 diese durch das Oberlandesgericht Düsseldorf zurückgewiesen. Die beanstandeten Regeln seien für die Sicherheit im Zahlungsverkehr nicht unerlässlich gewesen, heißt es in der aktuellen Pressemitteilung des Bundeskartellamtes. Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Gegen diese Entscheidung wurde wiederum Beschwerde eingelegt, über die nun der Bundesgerichtshof am 7. April (Beschluss, Aktenzeichen: KVR 13/19) entscheiden musste.

Dieser bestätigte die Entscheidung des OLG Düsseldorf. Die Online-Banking-AGB schränken den Wettbewerb auf dem deutschen Markt in unzulässiger Weise ein. Klarna zeigt sich erfreut. „Wir sind überzeugt, dass der Finanzsektor Wettbewerb braucht, um auch in Zukunft innovationsfähig zu bleiben und dem Verbraucher mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit zu geben“, heißt es in der unternehmenseigenen Pressemitteilung von Robert Bueninck, Geschäftsführer Klarna Group DACH.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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