Verdampftes Werbeversprechen

E-Ziga retten kein Leben

Veröffentlicht: 26.05.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 27.05.2020
dampfende E-Zigarette vor schwarzem Hintergrund.

In der Werbung wird ja gern mal übertrieben. Das dürfen Werbende auch tun. Nur sollten sie dabei eben eines unterlassen: Den Bogen soweit überspannen, dass die Übertreibung zur Lüge wird. Diese Erfahrung musste nun auch ein E-Zigaretten-Händler machen. Dieser bewarb seine Ware mit dem Slogan: „E-Ziga retten Leben jetzt umsteigen.“ Was folgte war eine Abmahnung nebst Gerichtsverfahren.

Leben verkürzt, statt gerettet

Die Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. richtete sich laut Horizont gegen einen E-Zigarettenhandel mit Sitz in Trier. Dieser bewarb seine Produkte Ende April 2019 in Trier auf einem Plakat mit dem Spruch. 

Der Händler und der Verein trafen sich letzten Endes vor dem Landgericht Trier und dieses gab der Wettbewerbszentrale Recht: Bei dem Spruch handelt es sich um eine unzulässige Werbeaussage. Die Unzulässigkeit liegt hier in den besonders strengen Anforderungen an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit von gesundheitsbezogener Werbung begründet. 

Da half dem Händler das Argument, dass die Werbung Raucher anspreche und diese durch den Wechsel zur E-Zigarette ein gesünderes Leben führen würden, auch nicht weiter. Das Gericht stellte fest, dass der Konsum von E-Zigaretten rein abstrakt betrachtet weniger Todesopfer fordere, aber deswegen „keinesfalls unbedenklich“ seien. Der Konsum der elektronischen Zigaretten könne ebenfalls Gesundheitsschädigungen zur Folge haben und zur Abhängigkeit von Nikotin führen. Bei Nichtrauchern führe der Konsum jedenfalls nicht zur Rettung des Lebens, sondern eher zur Verkürzung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#3 Markus 2020-06-03 09:23
TB es geht hier nicht um die Plakate des Verbandes sondern um den Hersteller der dieses Logo entworfen und zuvor auch selbst zu Werbezwecken benützt hat.
Sandra May ist mit ihrem Titel natürlich auch täuschend, das Gericht hat sehr wohl eingeräumt das Zigaretten weniger Tote verursachen als Zigaretten. Ich bin gespannt auf die 2. Instanz. Aus meinem Rechtsverständn is ist die Begründung der eventuellen Schädlichkeit nicht ausreichend und die Sucht widerspricht nicht der Aussage des Plakates.
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#2 Gabriel Bourke 2020-06-02 11:26
Genau wie die typischen Argumente gegen Windparks und gegen EVs (-> die kosten doch zu viel und sind letztendlich nicht gut für die Umwelt...also bleiben wir doch einfach bei fossile Brennstoffe), haben wir es hier mit dieser gleichen "Non-sequitur" Argumentation zu tun. E-Zigas sind schlecht für die Gesundheit, also bleiben wir einfach doch bei den gewöhnlichen Zigaretten...

QED
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#1 TB 2020-05-27 16:25
Ja. Das war eine (landesweite) Plakataktion eines Händlerverbande s ohne kommerziellen Zweck um der Hysterie, welche in den USA mit den erkrankten und toten Jugendlichen gemacht wurde, etwas entgegen zu setzen. Diese hatten übrigens keine handelsüblichen und regulierten Liquids gedampft, sondern illegales und gepanschtes THC Öl. Am Ende musste auch die CDC zugeben, dass es mit den E-Zigaretten im Handel nichts zu tun hat, doch da war das Kind schon in den Brunnen gefallen: Umsätze in der gesamten Branche fielen teilweise ins Bodenlose durch die Verunsicherung in der Bevölkerung und schlechte Berichteratttun g. Und allerdings: E-ZigaRetten Rauchern das Leben, ist so.
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