Modernisierung des Postgesetzes notwendig

Portoerhöhung der Post von 2016 bis 2018 rechtswidrig

Veröffentlicht: 29.05.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 29.05.2020
Einen Brief in einen deutschen gelben Briefkasten werfen

Das Postgesetz gehört modernisiert! – Das ist eine Forderung, die der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) in dieser Woche aufgrund des aktuellen Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig erneut verlauten ließ. Der BIEK vereint die Konkurrenten der Post, wie etwa DPD, GLS und Hermes. Um für fairen Wettbewerb zu sorgen, klagte der Verband daher gegen eine Portoerhöhung.

Klage wegen Portoerhöhung

Konkret ging es um die Portoerhöhung der Deutschen Post AG von 2016 bis 2018. Damals wurde das Porto des Standardbriefes von 62 auf 70 Cent erhöht, lässt Reuters wissen. Diese Preiserhöhung war rechtswidrig, stellte nun das Bundesverwaltungsgericht fest.

Die Rechtswidrigkeit beruht auf einer Änderung der Methode zur Gewinnzuschlagsbemessung. Diese Methode wurde im Jahr 2015 geändert. Ziel der Methode war es, der Deutschen Post höhere Gewinne aus dem Porto zu sichern. Vorbild waren dabei Gewinnmargen anderer Postunternehmen aus Deutschland. Diese vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geänderte Methode war dann Grundlage für die Bundesnetzagentur um die damalige Portoerhöhung zu bewerten. Die neue Methode sei aber gar nicht vom Postgesetz gedeckt, entschieden nun die Leipziger Richter. 

Post hat Umsatzanteil von 80 Prozent

Der BIEK begrüßt dieses Urteil. „Das heutige Urteil ist richtungsweisend für Verbraucher und Wettbewerb“, konstatiert Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK in der hauseigenen Pressemitteilung. Die Post ist das einzige Unternehmen in Deutschland, welches Verbraucher im ganzen Bundesgebiet erreicht. Kein Wunder also, dass das Bonner Unternehmen einen Umsatzanteil von 80 Prozent auf dem Briefmarkt hat. Grund dafür könnte eben das Postgesetz sein. Hier jedenfalls sieht Bosselmann vom BIEK dringenden Nachholbedarf: „Echter Wettbewerb ist der Garant für verbraucherfreundliche Dienstleistungen. Dafür brauchen wir ein modernes Postgesetz, das die unberechtigten Privilegien der Deutschen Post aufhebt.“

Neben der Portoerhöhung klagte der BIEK auch gegen den Universaldienst, bei dem die Post ihre Paketprodukte teilweise über das Briefporto finanziere. Brief- und Paketmarkt müssten endlich strikt getrennt werden, heißt es dazu weiter von Bosselmann. Zudem müsse ein klares Dumping-Verbot für Paketsendungen eingeführt werden. 

Drohen jetzt Porto-Rückforderungen? 

Auch wenn die Preiserhöhung auf einer rechtswidrigen Grundlage geschah, muss die Deutsche Post jetzt nicht mit einer Rückforderungswelle rechnen. Von der Bundesnetzagentur hieß es, dass man nun das Vorliegen der Urteilsbegründung abwarte. Danach werde man prüfen, welche Auswirkungen das Urteil auf die „laufenden Entgeltgenehmigungen hat, die noch bis Ende 2021 gelten“, zitiert Reuters einen Sprecher der Bundesnetzagentur. Zuletzt wurde das Porto auf 80 Cent erhöht. Auch gegen diese Erhöhung hat der BIEK geklagt. Die entsprechende Akte liegt derzeit beim Verwaltungsgericht Köln. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#1 Michael 2020-05-29 09:01
Schön zu sehen, dass die Post ganz übel einen Klaps auf die Hände bekommen hat mit einem ermahnendem "Dudu".

Ein Schlag ins Gesicht jedes kleinen Shopbetreibers, der wegen Nichtigkeiten gleich mal eine vierstellige Summe Strafe auf den Tisch legen darf.
Und hier braucht das Gericht vier Jahre und am Ende passiert doch eh wieder nix, oder wie soll der Kunde jetzt beweisen, wieviel Briefe er in den zwei Jahren versendet hat?
Die Post verlangt bestimmt einen Einlieferungsbe leg und ist somit aus dem Schneider. Oder hat jemand eine Rückforderung von DHL bekommen für die unzulässige Preiserhöhung Anfang des Jahres?

Einfach nur noch peinlich unsere Gerichte.

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Antwort der Redaktion

Hallo Michael,

wir verstehen deinen Ärger.
Für Kunden stellt sich allerdings nicht die Frage, wie sie die Zahl der versendeten Briefe nachweisen können, da sie ohnehin sehr wahrscheinlich keinen Anspruch auf Ersatz haben.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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