Keine Frage der DSGVO

Datenschutzaktivist Max Schrems bekommt 500 Euro Schadensersatz von Facebook

Veröffentlicht: 20.07.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 20.07.2020
Facebook-Nutzer sucht Wut-Smiley aus.

Nach sechs Jahren hat der Streit zwischen dem Datschutzaktivisten Max Schrems und Facebook ein vorläufiges Ende: Der Österreicher Max Schrems kämpft seit Jahren um die Einhaltung des Datenschutzes. Daher wollte er von Facebook eine Auskunft über die Datenverarbeitung. Diese Auskunft wurde laut Ansicht Schrems nur unzureichend erteilt. Nachdem der Versuch einer Sammelklage gemeinsam mit anderen Betroffenen scheiterte, führte er den Prozess in eigener Sache fort. Nun urteilte das Landgericht Wien und stellte fest: Bei Facebook seien „keine rechtswidrigen Datenverarbeitungsvorgänge“ ersichtlich, heißt es auf Heise

Private Daten sind nicht von der DSGVO geschützt

Trotz des Resumees soll Schrems aufgrund der unzureichenden Datenschutzauskunft immerhin 500 Euro Schadensersatz von Facebook bekommen. Allerdings machte das Gericht auch klar, dass Schrems selbst durch das Anlegen eines Benutzeraccounts einen Vertrag mit der Plattform eingegangen sei. Für die Daten, die Schrems selbst auf Facebook hoch geladen hätte, hätte Schrems aufgrund des Vertragsschlusses die Weisungsgebung über diese Daten abgegeben. Die DSGVO sei ohnehin nicht auf Datenverarbeitungsvorgänge anwendbar, die private oder familäre Tätigkeiten betreffen. Soll heißen: Wer seine Daten bei Facebook hochlädt, hat keine Handhabe über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten. Aus Schrems Sicht ist dieses Vorgehen jedenfalls klar: „Mit den kniffligen Fragen ob das Vorgehen von Facebook nach der DSGVO legal ist, wollte sich die Richterin wohl einfach nicht beschäftigen.“

Personalisierte Werbung bevorzugt

Außerdem hatte Schrems moniert, dass Facebook Daten zu seiner politischen Meinung und sexuellen Orientierung verarbeitet. Ihm wurde von Facebook unbestritten Werbung ausgespielt, die zu seiner sexuellen Orientierung passt. Außerdem wurde er zu bestimmten politischen Veranstaltungen mittels Werbung eingeladen.

Schrems sieht hierin einen Verstoß gegen Artikel 9 DSGVO: Demnach dürfen Daten zur politischen Meinung oder sexuellen Orientierung grundsätzlich – aber mit Ausnahmen – nicht verarbeitet werden. 

Das Wiener Gericht sieht die DSGVO in diesem Fall nicht verletzt. Zum einen habe Schrems seine sexuelle Orientierung selbst veröffentlicht. Zum anderen habe Facebook lediglich ausgewertet, welchen Politikern und Parteien Schrems auf Facebook folge. Darin liege noch keine Verarbeitung von Daten zur politischen Meinung. Schließlich könne man als Nutzer auch Seiten von Politikern aufrufen, dessen Ansichten man nicht vertrete.

Hinzu komme noch, dass die Mehrheit der Nutzer personalisierte Werbung bevorzuge. 

Berufung angekündigt

Während Facebook das Urteil noch prüft, hat Schrems bereits angekündigt, Berufung einlegen zu wollen. „Die Richterin hat schon in der Verhandlung gesagt, dass sie sich auf die Fakten konzentriert, weil die kniffligen rechtlichen Fragen ohnehin von den höheren Gerichten geklärt werden. Die Entscheidung ist aber trotzdem etwas grotesk: Die illegalen Datenverarbeitungen von Facebook werden auf 36 Seiten beschrieben - aber nur in gerade 19 Sätzen werden fast alle Klagepunkte pauschal abgewiesen. Nur eine volle Auskunft zu meinen Daten und € 500 symbolischen Schadenersatz soll ich bekommen.”

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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