Irreführung

Google darf keine Fantasie-Sterne an Hotels vergeben

Veröffentlicht: 22.07.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 01.07.2022
Hotelschriftzug mit Sternen

Wer heutzutage an einem bestimmten Ort ein Hotel sucht, bemüht oft die Suchmaschine Google. In Local Listings werden dabei auch „X-Sterne-Hotels“ angezeigt. Das Problem dabei ist, dass diese Hotels teilweise nicht über die beworbene Sterne-Klassifizierung verfügen. Woher nimmt Google aber diese Aussagen? Diese Frage blieb auch vor dem Landgericht Berlin (Urteil vom 08.07.2020, Aktenzeichen 101 O 3/19) unbeantwortet. 

Wettbewerbszentrale hatte wegen Irreführung geklagt

46 Mindeststandards muss ein Hotel erfüllen, um zumindest einen Stern von der Deutschen Hotelklassifizierung des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga zu erhalten. Ob diese Standards auch gehalten werden, wird alle drei Jahre überprüft. Die Sterne der Dehoga sind dabei für viele Gäste der Gratmesser und wirken sich auf die Entscheidung aus. 

Wer daher mit Sternen wirbt, ohne diese zu besitzen, begeht eine Irreführung. Daher versteht die Wettbewerbszentrale laut Beck Aktuell bei der Sterne-Vergabe durch Google auch keinen Spaß: „Google speiste seine Sterneangaben aus für den Nutzer nicht nachvollziehbaren Quellen und erklärte auch nicht-klassifizierte Hotels zu Sterne-Hotels“, wird die Wettbewerbszentrale zitiert. Unterm Strich musste auch das Landgericht Berlin dem Verband Recht geben. Google selbst hat vor Gericht den Sachverhalt anerkannt.

Die Aussage, dass ein Hotel eine gewisse Anzahl von Sternen habe, darf allerdings nicht mit den Google-Bewertungen verwechselt werden. Auch diese werden durch Sterne abgebildet, waren aber nicht Gegenstand des Verfahrens. 

Dohoga freut sich über mehr Transparenz

Die Irreführung durch die gefragten Sterne ist nichts Ungewöhnliches. Daher freut sich auch Dehoga über das Urteil. „Dies ist ein Durchbruch für mehr Transparenz und Sicherheit bei der Darstellung von Hotelangeboten auf der mit Abstand wichtigsten Suchplattform für Hotels im Internet“, resümiert Markus Luthe, Geschäftsführer der Dehoga-Tochter Deutsche Hotelklassifizierung. Er sagt aber auch, dass hinter den Tricksereien mit den Sternen häufig Unwissen stecke. Viele Hoteliers wüssten gar nicht, dass es rechtswidrig sei, sich selbst Sterne zu verleihen. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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