Gilt die Buchpreisbindung auch für E-Books?

Veröffentlicht: 04.02.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 04.02.2015

Beim Handel mit Büchern ist unbedingt das Gesetz über die Preisbindung für Bücher (kurz: Buchpreisbindungsgesetz) zu beachten. Allerdings stellte sich den Anbietern von digitalen Inhalten wie E-Books die Frage, ob auch ihre Waren als Bücher der Buchpreisbindung unterfallen.

 

Lesende Frau
(Bildquelle Lesende Frau: baranq via Shutterstock)

Gesetzliche Grundlage

Das Gesetz schreibt vor, dass neue Bücher einen einheitlichen Buchpreis für den Verkauf unterliegen müssen. Aber wie sieht es mit digitalen Inhalten wie E-Books aus? Der Blick ins Gesetz hilft hier nur wenig weiter, denn das Buchpreisbindungsgesetz erfasst gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 3 „...Produkte, die Bücher, Musiknoten oder kartographische Produkte reproduzieren oder substituieren und bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlags- oder buchhandelstypisch anzusehen sind...“. Ob dies auch für E-Books gelten soll, ist unter Juristen nicht geklärt.

Gericht erlässt Einstweilige Verfügung

Das Landgericht Wiesbaden hat nun als wohl erstes deutsches Gericht eine Entscheidung getroffen, ob auch E-Books unter die Buchpreisbindung fallen (Entscheidung vom 14. Januar 2015 - rechtskräftig). In der einstweiligen Verfügung gegen die Media Markt E-Business GmbH wird dem Unternehmen untersagt, preisgebundene E-Books zu anderen als den von den Verlagen festgesetzten Ladenpreisen zu verkaufen. E-Books seien den gedruckten Büchern in rechtlicher Hinsicht gleichzustellen und daher nur zu den von den Verlagen festgesetzten Preisen zu verkaufen.

Mit der Entscheidung folgte das Gericht der Rechtsauffassung des Börsenvereins und der Preisbindungstreuhänder, die seit Langem für eine Preisbindung auch bei E-Books einsetzten.

Ausnahmen von der Buchpreisbindung

Laut dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. soll es beim Verkauf von E-Books aber auch Ausnahmen geben, die nicht der Buchpreisbindung unterfallen. So werden auf deren Webseite folgende Ausnahmen aufgeführt:

  • Fremdsprachige E-Books
  • E-Books, auf welche der Zugriff im Rahmen wissenschaftlicher Datenbanken und aufgrund von Pauschalverträgen gestattet wird
  • Einzelne Kapitel oder Ausschnitte von Büchern
  • Texte, denen die Anmutung eines Buches fehlt (also ohne Cover, Titelei, Inhaltsverzeichnis etc.)
  • E-Books mit Multimedia-Applikationen (mit audio- bzw. audiovisuellen Funktionen, sofern sie die für die Textnutzung von Bedeutung sind).

Fazit

Eine höchstrichterliche Rechtsprechung steht zu diesem Punkt aber weiterhin aus. Es ist nicht auszuschließen, dass andere Gerichte anders entscheiden könnten.

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.