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Fulfillment by Amazon: Marktplatz haftet für explodierten Akku

Veröffentlicht: 19.08.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 29.09.2020
Regal mit Paketen von Amazon

Bei Fulfillment by Amazon, kurz FBA, übernimmt Amazon die Lagerung, die Verpackung und den Versand der Produkte von Händlern. Nichtsdestotrotz kommt der Kaufvertrag zwischen dem Händler und dem Kunden zustande. Zeigt sich am Produkt ein Mangel, so ist also der Händler und nicht etwa Amazon der Ansprechpartner für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. Dass bedeutet aber nicht, dass Amazon ganz aus der Haftung raus ist, stellte nun ein us-amerikanisches Gericht in Kalifornien fest.

Amazon als faktische und rechtliche Instanz

In dem Fall, den das Gericht zu entscheiden hatte, ging es laut der Internetworld um einen explodierten Akku: Die Käuferin erwarb ein Akku für ein Notebook bei Lenoge. Verpackung und Versand erfolgten über den Fulfillment-Service. Als der Akku schließlich explodierte, zog sich die Käuferin Verbrennungen zu.

Aufgrund ihrer Verletzungen verlangte sie von Amazon Schmerzensgeld. Das Unternehmen verweigerte einen Ausgleich. Schließlich sei man lediglich für die Verpackung und den Versand verantwortlich. Dieser Argumentation erteilte das Gericht aber nun eine Abfuhr: „Als faktische und rechtliche Instanz stellte sich Amazon zwischen Lenoge und Bolger [Käuferin] in die Vertriebskette des hier in Frage stehenden Produkts. Amazon nahm das Produkt von Lenoge in Besitz, lagerte es in einem Amazon-Lagerhaus, lockte Bolger auf die Amazon-Website, stellte ihr eine Produktliste für das Produkt von Lenoge zur Verfügung, erhielt ihre Zahlung für das Produkt und versandte das Produkt in einer Amazon-Verpackung an sie. Amazon legte die Bedingungen seiner Beziehung zu Lenoge fest, kontrollierte die Bedingungen von Lenoges Verkaufsangebot bei Amazon, beschränkte den Zugang von Lenoge zu den Kundeninformationen von Amazon, zwang Lenoge, mit Kunden über Amazon zu kommunizieren, und verlangte bei jedem Kauf beträchtliche Gebühren."

Nicht lediglich Moderator

Damit stellte das Gericht fest, dass Amazon entgegen der eigenen Argumentation eben nicht nur als Moderator zwischen Käufer und Verkäufer agiert. Amazon spielt eine große Rolle und greift aktiv in das Geschehen ein. Ob dieses Urteil möglicherweise zur Blaupause für andere Verfahren wird, bleibt abzuwarten.

In Deutschland müsste ein Käufer nachweisen, dass Amazon den Schaden mit zu verschulden hat, da das Gewährleistungsrecht eben nicht zwischen dem Käufer und Amazon, sondern zwischen Käufer und Verkäufer greift. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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