Erneute Entscheidung des BGH

Facebook muss Konto der toten Tochter für Eltern öffnen

Veröffentlicht: 09.09.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 09.09.2020
Facebook-Logo mit Schloss

Als ihre 15-jährige Tochter 2012 zu Tode kam, rechneten die Eltern mit Sicherheit nicht, dass sie heute, gut acht Jahre später, noch immer mit Facebook um den Zugriff auf das Facebook-Konto der Verstorbenen ringen würden.

Hintergrund ist, dass das Mädchen unter die Bahn geraten und noch immer ungewiss ist, ob es sich dabei um einen Suizid oder einen Unfall handelte. Die Eltern hoffen, die Antworten im Facebook-Konto der Tochter zu finden. Facebook stellt sich trotz Urteilen jedoch quer.

USB-Stick mit 14.000 Seiten

Die Plattform hatte nach einem Hinweis auf den Tod des Mädchens das Konto in den sogenannten Gedenkzustand versetzt. Erst der Bundesgerichtshof musste Facebook dazu verpflichten, den Eltern Zugriff zu gewähren. „Wir fühlen mit der Familie. Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs haben wir der Familie die Informationen des Kontos ihrer verstorbenen Tochter übermittelt, einschließlich aller Nachrichten, Fotos und Posts“, hieß es damals von Facebook. Was dann aber folgte, ist bitter. Facebook überreichte der Familie der Verstorbenen einen USB-Stick. Darauf befand sich ein 14.000 Seiten langes PDF mit den Inhalten des Facebook-Profils.

Erneuter Kampf vor Gericht

Nun mussten die Eltern gegen diese Umsetzung des Urteils erneut bis vor den BGH und dort bekamen sie laut Heise nun erneut Recht: Facebook muss ihnen den uneingeschränkten Zugriff auf das Konto ihrer verstorbenen Tochter gewähren. Diesmal wurde die Plattform konkret dazu verpflichtet, den Gedenkzustand des Kontos aufzuheben. Das hatte das Unternehmen zunächst verweigert, damit das Konto nicht weiter genutzt wird. Laut Begründung des Gerichts sei aber nicht ersichtlich, dass die Eltern vor hätten, das Konto aktiv zu verwenden. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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