Keine Versicherungslizenz

BaFin untersagt Versicherungsgeschäft von Check24

Veröffentlicht: 15.09.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 15.09.2020
Check24-App auf einem Smartphone

Check24 ist ständiger Gast in den Nachrichten. Mal sind es unzulässige Werbeversprechen, dann wieder das Geschäft mit den Versicherungen. Genau um die immer wieder (zeitweise) angebotenen Versicherungen ging es auch in der jüngsten Meldung. Das Versicherungsaufsichtsgesetz und die Gewerbeordnung haben ein strenges Auge auf den Versicherungsmarkt, denn Verbraucher sollen nicht durch Intransparenz und falsche Versprechen in lange und kostspielige Versicherungsverträge hereingelegt werden. Zudem ist eine spezielle Lizenz erforderlich, um Versicherungen selbst anbieten zu können. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann Maßnahmen anordnen, wenn es auf dem Finanzmarkt nicht mit rechten Dingen zugeht.

Check24 darf keine Versicherungen mehr verkaufen

Wie der Spiegel berichtet, gab es genau hier Anlass zur Sorge. Die Check24 Vergleichsportal Finanzen GmbH versprach Kreditkunden, die sie über ihre Internet-Plattform an verschiedene Kreditinstitute vermittelt hat, im Fall von Arbeitslosigkeit die Zahlung von bis zu sechs Kreditraten. Diese Form der Versicherung darf jedoch vom Portal nur vermittelt, aber nicht selbst angeboten werden. Grund ist, dass dem Portal Check24 selbst keine Versicherungslizenz vorliegt. Laut Check24 sind von dem aktuellen Verbot bereits abgeschlossene Verträge nicht betroffen, bei ihnen soll im Fall des Falles weiter gezahlt werden. Die Entscheidung der BaFin ist bestandskräftig.

Wenn keine Versicherungen, dann eben Bank

Zuletzt wurde Check24 schon wegen seiner Jubiläumsdeals in die Schranken gewiesen. Die veranstalteten Jubiläumsdeals, die ebenfalls Versicherungen betrafen, verstoßen gegen das Rabattverbot in der Versicherungsbranche. Check24 hatte damit das Verbot, Sondervergütungen für Versicherungen zu gewähren, verletzt. Künftig muss Check24 solche Aktionen unterlassen. Mit der Lizenz für eine eigene Bank hatte Check24 bei der BaFin jedoch mehr Glück. Im Mai habe Check24 die erforderliche Bank-Lizenz von der BaFin erhalten, heißt es.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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