Aufmerksamkeitsköder

BGH wird entscheiden: Ist Clickbait mit Günther Jauch unlautere Werbung?

Veröffentlicht: 25.09.2020 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 25.09.2020
BGH in Karlsruhe

Beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe wurde gerade ein Fall um den bekannten Moderator Günther Jauch verhandelt. Konkret ging es dabei um einen Facebook-Post einer Fernsehzeitschrift aus dem Jahr 2015. Zu sehen waren neben Jauch hier drei weitere bekannte Personen: Stefan Raab, Roger Willemsen und Joko Winterscheidt. Einer dieser TV-Moderatoren, so hieß es im Post, müsse sich wegen einer Krebserkrankung zurückziehen. Verlinkt war ein Artikel  über die Krebserkrankung des, im Jahr 2016 verstorbenen, Roger Willemsen. Die drei anderen abgelichteten Persönlichkeiten dienten offenbar nur dem sogenannten Clickbait (dt. „Klickköder“), sollten also neugierig machen und die Aufmerksamkeit der Leserinnen und Leser erwecken. 

OLG Köln: 20.000 Euro Schadensersatz für Jauch

Gegen dieses Clickbaiting ging Jauch juristisch vor, woraufhin sich die Fernsehzeitschrift zwar entschuldigte und dies künftig auch zu unterlassen versprach. Einen Schadensersatz wollte sie jedoch nicht zahlen. Jauch klagte und gewann in den ersten beiden Instanzen, wobei ihm vom OLG Köln zuletzt eine (fiktive) Lizenzgebühr in Höhe von 20.000 Euro zugesprochen worden war: An sich hätte die Zeitschrift schließlich eine Lizenz erwerben müssen, um mit dem Moderator werben zu dürfen. Das OLG sagte damals, dass sich der Beitrag an der Grenze zur bewussten Falschmeldung bewege und dass die Beliebtheit Jauchs bewusst zur Erregung von Aufmerksamkeit ausgenutzt werde. 

 Welche Rolle spielt Clickbaiting im Netz?

Mit diesem Ergebnis war die Fernsehzeitschrift wohl nicht zufrieden, da sie Revision zum Bundesgerichtshof einlegte. Wie das ZDF berichtet, argumentierte der Anwalt der Zeitschrift, dass es nichts Besonderes sei, wenn Medien mit Teasern Aufmerksamkeit erregen würden. Der Beitrag sei als Rätsel zu verstehen, bei dem eben nur die richtige Antwort aufgelöst werde. Der Post sei zwar geschmacklos, der BGH dürfe sich jedoch nicht vom sensiblen Thema der Krebserkrankungen leiten lassen, wird der Anwalt dort wiedergegeben. Schließlich würden Verlage für solche Rätsel auch Bilder benötigen. Als Beispiel nannte der Anwalt demnach das Zeigen von Fotos verschiedener Fußballer mit der Frage, welcher von diesen einen hohen Betrag an Geld gespendet habe. 

Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet

Wenngleich der BGH noch zu keinem Urteil gekommen ist, zeigte sich der Vorsitzende Richter Thomas Koch kritisch. Es könnten so viele schöne Rätsel mit anderen Bildern gemacht werden, zitiert ihn ZDF. Auch habe er sinngemäß gefragt, ob denn nun gerade mit Personen Rätsel gemacht werden müssten. Laut dem Anwalt der Zeitschrift würden sich Leser aber eben für Personen interessieren und nicht etwa für Hunde. Der BGH ließ den Fall schlussendlich ergebnisoffen.  

Der Anwalt Günther Jauchs hingegen habe betont, dass die Berichterstattung keinerlei Informationswert gehabt habe, sondern den Marktwert des Moderators ausnutze und haltlose Spekulationen verbreite. In dem Ködern liege schließlich eine kommerzielle Verwertung seiner Person.

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