EuGH

Vorsteuerabzug: Deutschland verstößt gegen Europarecht

Veröffentlicht: 19.11.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 19.11.2020
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Das Steuerrecht ist dank der Globalisierung hoch komplex geworden und daher kennt wahrscheinlich nicht jedes Unternehmen seine Rechte in Sachen Vorsteuerabzug: Das europäische Recht sieht vor, dass Unternehmen die ausländische Umsatzsteuer erstattet bekommen können. Diese Steuer kann beispielsweise anfallen, wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter auf eine Messe in ein anderen Mitgliedstaat entsendet oder der Spediteur, der die Waren quer durch die EU fährt, mal außerhalb der eigenen Grenzen tanken muss. 

Im Rahmen des sogenannten Umsatzsteuervergütungsverfahrens können Unternehmen diese ausländische Umsatzsteuer erstattet bekommen. Dafür muss das Unternehmen lediglich einen Antrag in dem Land stellen, in dem es die Steuer entrichtet hat.

Deutschland soll nun gegen die EU-Vorsteuerregelung für Unternehmen verstoßen haben.

Fehlende Dokumente müssen aktiv angefordert werden

Bereits im letzten Jahr hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, über welches nun, so berichtet die Zeit, der Europäische Gerichtshof entschieden hat. Bei der Klage ging es um die gängige Praxis in Deutschland: Die Anträge ausländischer Unternehmen müssen bis zu einer gewissen Frist eingereicht werden. Fehlen Dokumente oder Angaben, so werden die Anträge abgelehnt. Diese Ablehnung sei aber zu verfrüht, urteilte der EuGH. Deutschland müsse aktiv fehlende Dokumente oder Angaben anfordern. 

Deutschland habe mit dieser Praxis gegen zwei Mehrwertsteuerrichtlinien der EU verstoßen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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