Elektrogesetz

DUH zwingt Online-Händler Netto zur Rücknahme von Elektroschrott

Veröffentlicht: 25.11.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 25.11.2020
Eine leuchtende Lampe schwingt gegen kaputte Glühbirnen

Wer Elektrowaren verkauft, muss nicht nur alte Geräte zurücknehmen. Auch LED- und Energiesparlampen müssen kostenfrei zurückgenommen werden. Über diese Möglichkeit müssen Online-Händler informieren. Ein Verweis an den Dienst Electroretoure24 genügt dafür allerdings nicht, stellte nun das OLG Düsseldorf fest. Damit hat sich erstmal ein Oberlandesgericht zu den Rücknahmebedingungen im Online-Handel geäußert. Im Vorfeld hatte bereits das Landgericht Duisburg (mehr dazu) der Klage stattgegeben. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Netto-Online.

Electroretoure24 schließt Altlampen aus

Um die Rücknahme von Elektroschrott zu regeln, verwies Netto-Online auf den Dienst Electroretoure24. Über diesen Dienst können Verbraucher ein Versandlabel ausdrucken und ihren Schrott kostenlos versenden. Das Problem dabei ist, dass der Dienst die Annahme von Altlampen ausschließt. Hintergrund ist eine Regelung der Deutschen Post, die den Versand von Leuchtmitteln nicht erlaubt. Energiesparlampen könnten beim Versand brechen und Schadstoffe freisetzen. Für die Rückgabe von Energiesparlampen verweist Electroretoure24 stattdessen auf den stationären Handel, bietet, anders als gesetzlich vorgeschrieben, keine eigene Rücknahmemöglichkeit.

Damit kommt Netto-Online durch den Verweis auf den Dienstleister seinen Pflichten nicht nach. „Ebenso bestätigt das Gericht, dass rücknahmepflichtige Händler eigene Rückgabemöglichkeiten schaffen und Verbraucherinnen und Verbraucher angemessen über ihre Rückgaberechte informieren müssen“, fasst Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH vor Gericht vertreten hat, das Urteil zusammen. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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