Deutsche Post

Letzte Portoerhöhung von 2019 voraussichtlich rechtswidrig

Veröffentlicht: 06.01.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 06.01.2021
Briefkasten der deutschen Post neben einem Parkplatz

Im Juni 2019 gab die Bundesnetzagentur grünes Licht für die Portoerhöhung, die bis 2021 gelten sollte. Die Kosten für Standard-, Kompakt-, Groß- und Maxibriefe wurden auf Grundlage der Genehmigung angehoben. Dagegen wandte sich laut einem Bericht des Logistik Watchblogs im vergangenen November der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) mit einem gerichtlichen Eilantrag. Nun hat das Verwaltungsgericht Köln eine erste Einschätzung getroffen.

Bundesnetzagentur hätte kein grünes Licht geben dürfen

Das Verwaltungsgericht Köln ist laut hauseigener Pressemitteilung zu dem ersten Ergebnis gekommen, dass die Erhöhung voraussichtlich rechtswidrig sei und die Bundesnetzagentur entsprechend kein grünes Licht hätte geben dürfen. Da das Gericht in der Sache zunächst über den im November 2020 eingereichten Eilantrag des BIEK entschieden hat, durfte lediglich eine Einschätzung bezüglich des Ausgangs der Klage getroffen werden, die der Verband bereits im Dezember 2019 eingereicht hatte und über die noch nicht entschieden wurde. 

Als Grund für die mögliche Rechtswidrigkeit gab das Gericht die Berechnungsgrundlage der Portoerhöhung an: Es sei lediglich eine Vergleichsmarktbetrachtung angestellt wurden, für die das Postgesetz aber keine Rechtsgrundlage liefere. Aus dem gleichen Grund wurde bereits die Erhöhung von 2016 bis 2018 vom Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt.

Rückerstattung an BIEK

Die Auswirkungen der Entscheidung sind allerdings eher gering: Der Beschluss regelt lediglich den Streit zwischen der Deutschen Post und dem BIEK, dem unter anderem DPD, GLS und Hermes angehören. Diese können nun von der Deutschen Post zuviel gezahltes Porto zurück fordern. Die Deutsche Post zeigt sich laut Reuters allerdings gelassen. Man rechne mit Forderungen im niedrigen vierstelligen Bereich.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#2 Weber 2021-01-07 15:57
Rückzahlung Lediglich im 4 stelligen Bereich. Hat sich dann ja gelohnt Rechtswidrig zu handeln.
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#1 RG 2021-01-06 11:16
wer alles kann zurückfordern?
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Antwort der Redaktion

Hallo RG,

zurückfordern können lediglich die Kläger, also der DIEK.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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