Fazit des LG Darmstadt

Ido will mit Abmahnungen nur lukrative Einnahmen erzielen

Veröffentlicht: 23.02.2021 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 23.02.2021
Gelddruckmaschine

Der Ido-Verband stützt seine Abmahnbefugnis darauf, gewerbliche oder selbstständige berufliche Interessen zu fördern. Das kann man in jeder Abmahnung lesen, die von diesem Verband kommt. Nun hat das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 21.01.2021, Az. 15 O 14/20) deutlich an dieser Selbstdarstellung gerüttelt und fand klare Worte.

Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe

Dem Urteil ging einmal mehr eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung voraus. Der von der Internetrecht Rostock vertretene Händler wurde wegen einer fehlenden Grundpreisangabe abgemahnt. Vor Gericht wurde dann die Aktivlegitimation des Vereines angezweifelt. Dieser Ansicht folgte das Gericht. Grundlage für die Feststellung ist der Aufbau des Verbandes. So kommen die Einnahmen, die der Verein durch seine „umfangreiche Abmahntätigkeit“ generiert, lediglich den wenigen Mitarbeitern zu Gute – diese bekommen dann aber auch einen Stundenlohn von 60 Euro. Das ist für eine Tätigkeit in einem Verein ganz schön viel und lässt darauf schließen, dass es dem Verband nur ums Bare geht.

Weiterhin heißt es: „Bei dem Kläger handelt es sich seiner Struktur nach um ein reines Wirtschaftsunternehmen, mit dem diese wenigen dort Tätigen unter dem Vorwand, den Wettbewerb fördern zu wollen, lukrative Einnahmen erzielen.“

Verstöße werden durch eigene Recherche gefunden

Dass beim Ido andere Interessen als die behaupteten im Vordergrund stehen, wird laut Urteil auch durch das Verhalten deutlich. So hat der Verband vorgetragen, welche seiner Mitglieder den vom beklagten begangenen Wettbewerbsverstoß angezeigt haben. Es wurde lediglich ein Mitarbeiter als Zeuge angegeben, so dass das Gericht davon ausgeht, dass der Ido den Verstoß in eigener Recherche ermittelt hat. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Ein Urteil von Vielen

Damit reiht sich das Landgericht Darmstadt in eine Reihe von Urteilen ein, die dem Ido ganz deutlich die Aktivlegitimation absprechen und die Motivation zu Recht anzweifeln. Das bedeutet allerdings leider nicht, dass Abmahnungen vom Ido ab sofort ignoriert oder Unterlassungserklärungen aufgekündigt werden dürfen. Nach wie vor handelt es sich bei den Urteilen um Einzelfallentscheidungen. Jede einzelne Abmahnung muss erneut geprüft werden. Inwiefern die Urteile der letzten Monate dafür sorgen werden, dass es der Ido möglicherweise nicht auf die neue Liste qulifizierter Wirtschaftsverbände schafft und damit seine Aktivlegitimation verliert, bleibt abzuwarten.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#4 Polichronis Maltsos 2021-02-25 09:49
Endlich.. Das liegt doch klar auf der Hand was das für ein Verein ist.. Meiner Meinung nach müsste ein hohes Gericht jede Abmahnung die der IDO Verband ausgesprochen hat ganz genau prüfen.

Dem muss endlich ein Strich durch die Rechnung gezogen werden.
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#3 Harry Potter 2021-02-24 16:58
60EUR/Std wären bei "nur" 5 Teilzeit-Mitarb eitern mindestens 30.000-40.000EU R Lohnkosten monatlich - man Bedenke: Es wird nichts produziert und der Volkswirtschaft wird Aktiv geschadet! Weil es ein Verein ist steht man wohl auch steuerrechtlich besser da als eine GmbH oder ein e.K. Es sollte zur Berufsehre eines Poltikers gehören diesen "Verein" strafrechtlich verfolgen zu lassen.
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#2 Harry Potter 2021-02-24 16:43
60EUR/Std wären bei "nur" 5 Teilzeit-Mitarb eitern mindestens 30.000-40.000EU R Lohnkosten monatlich - man Bedenke: Es wird nichts produziert und der Volkswirtschaft wird Aktiv geschadet! Es sollte zur Berufsehre eines Poltikers gehören diesen "Verein" strafrechtlich zu verfolgen.
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#1 Adrian P Mose 2021-02-24 14:21
Ein verknünftiges Urteil, endlich werden die profitgeirigen "Vereine" das Handwerk gelegt. Das Gesetz soll hoffentlich mal überarbeitet werden.

Mit der IDO hatte ich auch schon zu tun, da sie aber weigerten Ihrer Mitgliederliste n offenzulegen (als Beweis dass sie eine erhebliche Nummber an ähnlichen Geschäfte - also Konkurrenten vertreten) wurde der Fall seitens IDO eingestellt. Tja, ohne Beweis dass Sie berechtigt sind, kein Geld ...
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