Saarland

Gericht kippt einige Corona-Regeln für den Einzelhandel

Veröffentlicht: 11.03.2021 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 11.03.2021
Einzelhandel mit Menschen

Verschiedene Arten von Geschäften sind mit Blick auf Corona-Beschränkungen derzeit unterschiedlichen Regelungen unterworfen. Dass diese Unterscheidung bzw. Ungleichbehandlung von Unternehmen nicht immer rechtens ist, hat nun das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes entschieden.

Am Mittwoch hat das Gericht vorläufig eine wesentliche Vorschrift im Saarland außer Vollzug gesetzt, die den Einzelhandel beschränkt: Konkret geht es einerseits um die Pflicht für Händler, vor Besuch eines Kunden eine Terminbuchung zu vereinbaren, und andererseits die Beschränkung, dass im stationären Handel auf 40 Quadratmeter Verkaufsfläche lediglich ein Kunde kommen darf. Diese Regelung „sei eine Ungleichbehandlung gegenüber ‚privilegierten Geschäftslokalen‘ wie Buchhandlungen und Blumenläden, in denen eine Person pro 15 Quadratmeter als ‚infektionsschutzrechtlich unbedenklich‘ angesehen werde“, heißt es in einer dpa-Meldung bei der Passauer Neuen Presse.

Zweifel an Verhältnismäßigkeit der Corona-Beschränkungen

Nach Meinung des OVG (Az. 2 B 58/21) würden durch die Beschränkungen die Grundrechte der Berufsausübungsfreiheit sowie der Eigentumsgarantie verletzt. Mit Blick auf die aktuelle Infektionslage gebe es darüber hinaus erhebliche Zweifel, ob die Betriebseinschränkungen tatsächlich auch verhältnismäßig seien, schließlich sei das Gesundheitssystem derzeit nicht von Überlastung bedroht.

„Neben einer Minimierung von neuen Krank­heits- und Todesfällen sei zentrales Ziel der ControlCOVID-Strategie eine Vermeidung der Überlastung des Gesundheitssystems. Die Berichte des Gesundheitsministeriums [...] zeigten, dass die Situation weder bei den aktuell vor­gehaltenen Betten zur Intensivbehandlung noch bei den Betten mit Beat­mungsmöglichkeit derzeit ein Erreichen der Belastungsgrenze nahelege“, teilte das Gericht auf seiner Website mit.

Betreiberin eines Computerladens hatte geklagt

Hintergrund dieser Einschätzung ist die Klage einer Unternehmerin aus dem Saarland, die mittels eines Eilverfahrens Klage eingereicht hatte und sich durch die strengeren Auflagen im Vergleich zu Blumenläden und Buchhandlungen ungerecht behandelt fühlte. Auch das Gericht verwies darauf, dass es „im ureigenen Interesse der Geschäftsbetreibenden“ liegen dürfte, alle nötigen Hygienekonzepte und Vorsichtsmaßnahmen umzusetzen, um die Kunden vor einer Ansteckung zu schützen. Eine unterschiedliche Einstufung von Unternehmen aufgrund ihrer Waren sei demnach nicht zu rechtfertigen.

Erste Händler reagieren auf Urteil

Im Rahmen des Urteils hatte eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes bereits anklingen lassen, dass auch andere Einzelhändler nun profitieren könnten. Und tatsächlich: Bereits einen Tag nach der Entscheidung berichtet der Saarländische Rundfunk über zahlreiche geöffnete Läden von Einzelhändlern am Donnerstag. Sie hätten entsprechend reagiert und somit die zuvor bestehende Pflicht zur Terminvergabe für Kunden außer Acht gelassen.

„Bei einer kurzen Umfrage unseres Verbandes haben alle befragten Geschäfte angegeben, dass sie unter den jetzigen Bedingungen öffnen“, erklärte Fabian Schulz, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Saarland gegenüber dem SR. Zudem sprach er von einer möglichen Signalwirkung für ganz Deutschland.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#7 ein kleiner Händler 2021-03-19 11:40
Ich habe selten so viel Schwachsinn gelesen wie hier von Martin und Daniel Krawietz.
Einerseits die Politik von der Verantwortung ihrer Aufgaben zu entbinden, alles dem Corona Virus zuzuschieben und gleichzeitig dem Händler der seine Rechte wahrnimmt als verantwortungsl os zu bezeichnen. Das ist lächerlich.
Ich würde Ihnen raten sich noch einmal mit den drei Säulen der Demokratie zu beschäftigen: Legislative, Exekutive und Judikative.
Nach ihrer Logik, wollen Sie die Judikative handlungsunfähi g machen, in dem Sie den Händlern direkt die Schuld an einer Steigung der Fälle von Corona geben, weil diese auf ungerechte Passagen in der Verordnung hinweisen.
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#6 Martin 2021-03-15 11:53
@Dirk Eggers

Das ist doch einfach absolut verkürzt und falsch. Das Coronavirus ist das Problem, nicht die Bundeskanzlerin , nicht der "Tierarzt" (der es immerhin schafft, das Robert-Koch-Ins titut zu leiten) und auch nicht der Virologe (der sollte ja auch Ahnung haben ;) ).

Ich kann deinen Zorn und deine Traurigkeit verstehen, aber Schuld sind nicht die Entscheidungstr ägerInnen, sondern das Coronavirus.
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#5 Daniel Krawietz 2021-03-15 02:02
Ich weis echt nicht, was ich wiedermal von dem Handeln der sogenannten stationären Unternehmer halten soll. Ich hab ein paar Neuigkeiten für euch, da wir bald im dritten Lockdown sind und ihr immer noch nichts kapiert habt. Wenn ihr als stationärer Handel zu Gerichten lauft, werdet ihr garantiert aktuell gewinnen. Wer von euch das Rechtssystem und Politik und deren Aufgabengebiet nur im Ansatz kapiert hat, weis ganz genau, dass man mit dem Rechtsweg AKTUELL zum Erfolg kommt. Super, dann bekommt ihr Recht - man bescheinigt euch im Grunde, dass ihr Unfähig seit, könnt die Länden wieder für ne kurze Zeit aufmachen und dann wieder für lange Zeit zumachen. Jaaa, der Weg zum Gericht bringt euch garantiert weiter..Unglaub lich.

Es ist nicht so, dass ihr keine Umsätze wegen Corona macht, ihr macht keine wegen eurer Denkweise und Handlungsweise. Sonst nichts. Die Politik und das Rechtssystem trägt dafür GAR KEINE SCHULD. Wenn man einen schuldigen finden will - was eigentlich eine vollkommende Zeitverschwendu ng ist - dann ist es nach wie vor das Corona Virus.

Bitte das Wesentliche nicht aus dem Auge verlieren. Die Politik und Gerichte können nicht für Corona.

Der Weg zum Erfolg und Umsatz ist der Weg den Feind zu kennen und sich für diesen zu interessieren. Ihn zu studieren, sich Wissen anzueignen und DANN, Entscheidungen zu treffen. Unternehmerisch e Entscheidungen. Diese beinhalten auch massive Schnitte, Trennung vom bisherigen Handeln und Denken und die Chance neue Wege zu gehen. Freiheit eben. Kein Mensch hat jemals gesagt, das Freiheit nur Vorteile hätte.

Aber, ihr habt natürlich auch weiter die Möglichkeit Gerichte zu beanspruchen und euch weiter eure Unfähigkeit bescheinigen zu lassen. Auch das ist Freiheit.
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#4 Dirk Eggers 2021-03-14 17:44
Da kann ich Michael nur bei pflichten.
Eine Bundeskanzlerin , ein Tierarzt, ein Virologe zerstören ein ganzes Land.

Nur Traurigkeit und Zorn ist in mir.
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#3 Klaus Littmann 2021-03-14 12:02
Interessant wäre ja nun, ob in jedem Bundesland einer Klagen muss, damit dann alle Geschäfte öffnen dürfen. Sind denn in Sachsen bereits Klagen vom Oberverwaltungs gericht anders entschieden worden oder ist wenigstens eine Klage anhängig wo die Mühlen des Staates noch mahlen? Gerade von dem Händlerbund wo auch viele Multichannel-Hä ndler Mitglied sind, wäre eine tiefere Recherche und Analyse sehr schön gewesen.

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Antwort der Redaktion

Hallo Herr Littmann,

da sich die Urteile immer nur auf einen speziellen Fall beziehen, muss jeder Einzelhändler selbstständig klagen – oder eben warten, bis die Landesregierung en nachziehen und die Regeln gegeben falls anpassen.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#2 Martina 2021-03-13 11:04
Du sprichst mir aus der Seele.
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#1 Michael 2021-03-12 09:34
"dass im stationären Handel auf 40 Quadratmeter Verkaufsfläche [...] ‚privilegierten Geschäftslokale n‘ wie Buchhandlungen und Blumenläden, [...] 15 Quadratmeter als"

Daran erkennt man wie perfide und intelligent das Virus ist. Es kennt den Unterschied zwischen wichtigen und "unwichtigen" Geschäften und hält sich bei Buchhandlungen und im Supermarkt mit seiner Vermehrung zurück, aber im Tante Emma-Laden gibts keine Gnade.

Das Gleiche gilt auch für die nächtliche Ausgangsbeschrä nkung. Nachdem das Virus sich tagsüber auf der Arbeit zurückhalten muss, wütet es natürlich nach Feierabend.
Es vermehrt sich halt nur gerne bei romantischer abendlicher Atmosphäre als in einem Großraumbüro. Daher ist man auf der Arbeit auch safe.

Und fussballspielen de Kinder mag es auch viel lieber als Profifussballer , daher dürfen die erstgenannten auch nicht spielen, während das Volk weiter mit Brot und Spielen beschäftigt wird.

Diese Maßnahmen sind so sinnlos, aber ich bin froh, dass endlich aufbegehrt wird. Dieser Irrsinn kann doch nicht mehr so weitergehen. Politische Salamitaktik bis zum vollständigen Bankrott.
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