Verwaltungsgericht Düsseldorf

Verkaufsstopp für 28.000 KN95-Atemschutzmasken bestätigt

Veröffentlicht: 26.03.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.03.2021
KN95-Maske

Das Tragen von Masken soll den Träger sowie andere Menschen vor einer Übertragung des Covid-19-Virus schützen und so einen Ausbruch bzw. die Verbreitung der Krankheit verhindern. Masken, die den Schutz nicht gewährleisten können, könnten die Masken-Pflicht ad absurdum führen und die Träger sogar unbewusst einem Gesundheitsrisiko aussetzen. Weil die Masken somit einen medizinischen bzw. einen Schutzzweck erfüllen müssen, müssen sie speziell zertifiziert werden. Daher ist es umso wichtiger, dass nur Masken auf dem Markt erhältlich sind, die die erforderlichen Standards (u.a. der Standard für die Beschaffenheit von sogenannten persönlichen Schutzausrüstungen) erfüllen. Insbesondere Masken mit der Bezeichnungen KN95 (chinesischer Standard) sind häufig Grund für Verwirrung bei Kunden und für eine Beanstandung bei den Behörden.

Gesundheitsschutz ist oberstes Gut

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte vergangenen Monat gegenüber einem Unternehmen angeordnet, 28.000 Atemschutzmasken des Typs KN95 nicht weiter zu verkaufen und diese zurückzunehmen. Außerdem wurde dem Unternehmer auferlegt, ausführlich über seine Lieferketten bzw. weitere Kunden Bericht zu erstatten und über den Verbleib der Masken nach deren Rücknahme Rechenschaft abzulegen. 

Für das Verwaltungsgericht Düsseldorf, welches im Eilverfahren entscheiden musste, hat die Behörde richtig gehandelt (Aktenzeichen 3 L 11/21). In Deutschland sei eine KN95-Maske nur verkaufsfähig, wenn diese durch eine geeignete Stelle nach strengen Vorgaben geprüft worden sei. Dabei muss vor allem ein den europarechtlichen Vorgaben entsprechendes, vergleichbares Gesundheits- und Sicherheitsniveau gewährleistet werden. Trotz der Möglichkeit hatte das Unternehmen die Konformitätsprüfung nicht nachgeholt. Die Gefahr, dass die Masken somit nicht den nötigen Schutz bieten, machte den Verkaufsstopp also nachvollziehbar und berechtigt.

Es ist nicht das erste Mal, dass Masken im Fokus von Wettbewerbern, Behörden oder Gerichten stehen. Im letzten Jahr hatte sich besonders die Wettbewerbszentrale verantwortlich gefühlt, dass die Standards für Masken eingehalten werden, denn Nutzer vertrauen auf die Wirksamkeit und den Schutz der Masken.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#1 Michaela Zang 2021-03-29 14:23
Das kommt davon wenn immer alles in China produziert wird. Wir haben mittlerweile einige Firmen in Deutschland die FFP2 Masken herstellen. Warum werden diese nicht bevorzugt auf den Markt gegeben?
Kann man nicht verstehen...... .
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