Umsatzsteuer

Gamer soll Umsätze aus Vermietung in Online-Spiel in Deutschland versteuern

Veröffentlicht: 06.05.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 06.05.2021
Genervter Online-Gamer

Das deutsche Recht hängt meist Lichtjahre hinter den tatsächlichen Gegebenheiten her. Mit dem Internet tut man sich daher verständlicherweise schwer an deutschen Gerichten. Das betrifft beispielsweise Kryptowährungen. Die Frage, ob die Gewinne aus dem Bitcoin-Handel als Einkünfte aus privaten Spekulationsgeschäften darin angegeben werden müssen, wurde zwischenzeitlich geklärt.

Vermietung von virtuellem Land umsatzsteuerpflichtig

Nun kam die Frage auf den Tisch, wie Gewinne, die in einem Online-Spiel erzielt wurden, umsatzsteuerpflichtig zu behandeln sind. Ein professioneller Gamer kaufte sich in einem Online-Spiel virtuelles Land, unterteilte und vermietete es innerhalb des Spiels. Das Geschäftskonzept war so erfolgreich, dass er damit Geld verdiente, welches anschließend in Euro ausgezahlt werden konnte. Das sah sich das Finanzamt letztendlich etwas genauer an und befand, dass die Umsätze zu versteuern sind, und zwar in Deutschland. Der Gamer hingegen war der Meinung, dass der Leistungsort in den USA liege, weshalb die Umsätze in Deutschland nicht versteuerbar seien.

Maßgeblich: Wohnsitz des Vertragspartners

Das Finanzgericht bestätigte die Umsatzsteuerfestsetzung durch das Finanzamt jedoch, wie in einem gerade erst veröffentlichten Urteil offenbar wird (Finanzgericht Köln, Urteil vom 13.08.2019, Aktenzeichen: 8 K 1565/18). Der Spieler habe das Online-Spiel nicht zum Spielen benutzt, sondern um Geld durch die Vermietung seines virtuellen Lands zu erzielen. Maßgeblich für den Ort der Besteuerung ist der Ort, an dem der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder seinen Sitz habe (§ 3a Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 UStG). Da es sich um einen deutschsprachigen Internetauftritt handelte und auch der überwiegende Teil der Pächter beziehungsweise Mieter in Deutschland leben, sei auch der Leistungsort hier in Deutschland. Die Vermietung von virtuellem Land in dem Online-Spiel ist daher auch in Deutschland umsatzsteuerpflichtig.

Das Verfahren geht jedoch in die nächste Runde. Der Gamer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision eingelegt, die unter dem Aktenzeichen V R 38/19 beim Bundesfinanzhof in München entschieden wird.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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