Urteil zu Schutzmasken

Vergleichende Werbung einer KN95-Maske mit einer FFP2-Maske ist irreführend 

Veröffentlicht: 14.05.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 14.05.2021
KN95-Maske und andere Masken

Der Verkauf von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen boomt. Insbesondere die Verkaufszahlen von FFP2-Masken steigen in die Höhe, gilt in manchen Bereichen des öffentlichen Lebens, etwa teilweise im Öffentlichen Personennahverkehr, eine Pflicht zum Tragen dieser besonderen Schutzmasken. Auch die Masken wollen auf den verschiedenen Verkaufsportalen beworben werden, doch dabei ist Vorsicht vor unlauterer Werbung geboten, so berichtet es Rechtsanwalt Marcus Beckmann auf seinem Blog.

KN95-Masken entsprechen nicht den Anforderungen der DIN-Norm

Wie das Landgericht (LG) Bonn nun mit Urteil vom 09.12.2020 (Az.: 1 O 275/20) entschieden hat, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, wenn eine KN95-Schutzmaske mit „ähnlich einer FFP2-Maske“ beworben wird. Geklagt hatte eine Anbieterin einer Internetvermittlungsplattform für persönliche Schutzausrüstung. Eine solche Plattform betrieb auch die Beklagte, die auf ihrer Website damit warb, KN95-Schutzmasken, die „ähnlich einer FFP2-Maske“ seien, zu verkaufen. Die zuvor ausgesprochene Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung lehnte die Beklagte ab. Nach Ansicht des Gerichts liegt in der Werbung mit dieser Formulierung jedoch eine unlautere Irreführung und damit ein Verstoß gegen § 5 UWG vor.

Die Klägerin konnte glaubhaft machen, dass die KN95-Atemschutzmasken nicht den Anforderungen der DIN EN 149:2009-08 entsprechen. Wie sich auch aus den vorgelegten Warnhinweisen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik ergibt, seien die Masken entgegen der dortigen Vorgaben nicht in der Lage, ölhaltige Aerosole zu filtern und es fehle ihnen an der notwendigen Dichtsitze. Nach der Auffassung der zuständigen Kammer des LG Bonn sei von einer Ähnlichkeit zu einer FFP2-Maske nicht auszugehen. Etwas Gegenteiliges sei von der Beklagten auch nicht vorgetragen worden.

Der Unterschied liegt in der Kennzeichnung

Immer wieder kommt es inzwischen vor, dass Händler von Schutzmasken abgemahnt werden. Insbesondere Werbeaussagen zu den Masken führen schnell zur Rüge eines Mitbewerbers. Im Unterschied zu den FFP2-Masken dürfen die aus China kommenden KN95-Masken nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Dennoch müssen sie ein vereinfachtes Bewertungsverfahren in Deutschland durchlaufen, das sogenannte „CPA-Verfahren“, erläutert die Deutsche Apotheker Zeitung. Ob die Qualität einer KN95-Maske der einer FFP2-Maske entspricht, lasse sich nur mit der entsprechenden Bestätigung der zuständigen deutschen Marktüberwachungsbehörde nachprüfen. Ohne eine solche Bestätigung dürfen KN95-Masken nicht als persönliche Schutzausrüstung abgegeben werden.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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Kommentare  

#3 Tristan Süper 2021-05-21 06:47
Hatte dafür eine Abmahnung bekommen. Habe ich aber abgewehrt.
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#2 bmb 2021-05-20 09:59
Aber soweit ich informiert bin, darf man doch die KN95 Masken genauso in der Öffentlichkeit tragen, wie auch die FFP-Masken? Und soweit ich weiß, sind die FFp-Masken TÜV geprüft und die KN von der Dekra.
Stimmt das denn nun oder bin ich da falsch informiert?
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#1 R. Graupe 2021-05-19 15:56
Als wenn wir keinen anderen Probleme hätten. Deutschland ist überverwaltet, überreguliert und überrechthaberi sch. Besser eine Maske, als gar keine Maske. Und "ähnlich" ist eben nicht "gleich" oder "identisch". Es ist eine Maske, die sich von OP-Masken unterscheidet und deswegen für mich immer noch ähnlich einer FFP2-Maske. Die Unterschiede sind minimal.
Wenn angeblich die KN95-Masken nicht verwendet werden dürfen, warum wurde dann der Import aus China nicht verhindert.
Entscheident ist doch letztendlich, wie die Maske getragen wird, um eine Infektion zu verhindern, nicht was draufsteht.
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