Beschluss des BGH

Klausel zur Preiserhöhung von Netflix rechtswidrig

Veröffentlicht: 01.06.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 01.06.2021
Netflix-App auf Handy

Bisher behielt Netflix sich in seinen Nutzungsbedingungen vor, jederzeit den Abopreis erhöhen zu dürfen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) nun klarstellte, darf sich der Streaming-Dienst jedoch keine beliebigen Preiserhöhungen vorbehalten. Aus dem nun veröffentlichten Beschluss des BGH vom 15.04.2021 geht hervor, dass eine Preisanpassungsklausel im Vertrag zwar zulässig sein kann, jedoch nur, wenn konkrete Kostensteigerungen umgelegt und dargestellt würden, berichtet Heise. Damit dürfen nur höhere Kosten gedeckt, nicht aber der Gewinn gesteigert werden.

Verbraucherzentrale Bundesverband verklagte Netflix

In den Nutzungsbedingungen von Netflix lautet eine Klausel: „Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern.” Der Streaming-Anbieter würde seine Abonnenten zwar mindestens 30 Tage im Voraus über anstehende Änderungen informieren. Dennoch wurde die Klausel nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes vom Kammergericht Berlin gekippt. Das Kammergericht hatte im Dezember 2019 entschieden, dass eine Preisanpassungsklausel grundsätzlich erlaubt sein kann, aber nur, wenn ganz konkrete Kostensteigerungen umgelegt werden und diese dann auch einzeln offengelegt werden. Preiserhöhungen um den Gewinn zu steigern, sind demnach nicht erlaubt. 

Netflix rechtfertigte sich damit, dass der Preisbildungsprozess hochkomplex sei und von Angebot und Nachfrage abhänge. Auch bei den Einkaufskosten der Lizenzen komme es immer wieder zu Schwankungen.

Eine Revision wurde nicht zugelassen, was Netflix nicht hinnehmen und im Wege einer Nichtzulassungsbeschwerde dennoch ein Revisionsverfahren erreichen wollte. Die Beschwerde wurde allerdings nun vom BGH verworfen (Az.: I ZR 23/20), da der Streitwert unter der erforderlichen Schwelle von 20.000 Euro liege. Der Streaming-Anbieter wiederum war der Ansicht, dass die Klausel eine besondere wirtschaftliche Bedeutung habe und wollte den Streitwert nach oben korrigieren. Wie der BGH daraufhin mitteilte, hätte dies jedoch noch vor dem Kammerurteil geschehen müssen.

Auch Bestell-Button nicht korrekt

Nicht nur die Preisanpassungsklausel wurde gerügt. Auch die Gestaltung eines Bestell-Buttons für ein Online-Abo wurde beanstandet. Durch die von Netflix gewählte Darstellung des Buttons werde nicht eindeutig genug auf die anschließende Zahlungsverpflichtung hingewiesen. Außerdem dürfe er keine Werbung für einen Gratismonat enthalten.

Der BGH bestätigte mit dem aktuellen Beschluss die Rechtsansicht des vorinstanzlichen Kammergerichts. Nun ist Netflix in der Pflicht zu handeln und sowohl die Klausel zur Preiserhöhung als auch den Bestell-Button rechtskonform anzupassen. Andernfalls droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise sogar die Verhängung einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten für einen Netflix-Vertreter.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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