China ist nicht die Schweiz

Der gute Ruf des Schweizer Taschenmessers

Veröffentlicht: 23.06.2021 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 23.06.2021
Ausgeklappten Schweizer Taschenmesser auf weißem Grund

Eine Händlerin bot auf einer Internetplattform Taschenmesser und Multifunktionswerkzeuge mit dem Aufdruck Swiss”, Switzerland”, oder einem Abbild der schweizer Flagge an. Die Messer hatten die typische rote Farbe, wie man es von den beliebten Schweizer Taschenmessern kennt. Doch bei den Messern der Händlerin handelte es sich nicht wirklich um Schweizer Taschenmesser. Es waren lediglich Souvenirartikel, die im fernen China hergestellt wurden.

Ausnutzung des guten Rufs

Die Herstellerin der echten Schweizer Taschenmesser mahnte die Händlerin für dieses Vorgehen ab. Ein Messer, welches vorgibt ein Schweizer Taschenmesser zu sein, darf nicht aus China kommen. Das Landgericht München I gab der Klägerin in seinem Urteil vom 15. Juni 2021 (Az.: 33 O 7646/20) recht, wie unter anderem beck-aktuell berichtete.

Die Kammer war der Auffassung, die verwendeten Aufdrucke stellen eine geographische Herkunftsangabe dar. Der gute Ruf des Schweizer Taschenmessers wurde so in unlauterer Weise und ohne rechtfertigenden Grund ausgenutzt. Entscheidend dabei war vor allem, dass die Gestaltung der Messer zu sehr an die der echten Schweizer Taschenmesser angelehnt war.

Tatsächliche Irreführung unerheblich

Die Beklagte gab wiederum an, dass auf der Verpackung des Produkts deutlich „Made in China" abgedruckt war. Außerdem handle es sich offensichtlich um einen Souvenirartikel, so dass die Käufer nicht davon ausgehen, dass die Messer tatsächlich in der Schweiz hergestellt werden.

Doch das spielte für das Landgericht keine Rolle. Ob eine Irreführung bezüglich des Herstellungslandes beim Kauf tatsächlich erfolgt, ist unerheblich. Entscheidend für den Unterlassungsanspruch ist das Ausnutzen des guten Rufs der geographischen Herkunftsangaben. Eine zusätzliche Täuschung bezüglich der Herkunftsangabe der Produkte ist nicht notwendig.

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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