
Wer einen Physiotherapeuten, ein Tattoostudio oder eine Konditorei in der Nähe sucht, geht wohin? Na klar, zu Google. Dass hier jedes Unternehmen vertreten sein sollte, versteht sich von selbst, denn alle anderen verschenken wertvolle (Neu-)Kunden. Dabei sollte man jedoch auch nicht übers Ziel hinausschießen und Firmenstandorte neu hinzudichten, nur um Interessenten und Suchende über ihre Google-Anfrage quasi abzufangen – und dann zu enttäuschen. Problematisch wird dies bei digitalen Dienstleistungen.
So soll es aber eine Rechtsanwaltskanzlei für ihre angebotene Schulderberatung gemacht haben. Suchen Menschen bei Google nach „Schuldnerberatung Köln“, dürfen sie bei den angezeigten Ergebnissen auch zu Recht erwarten, dass das Unternehmen einen Standort an dem in der Werbeanzeige genannten Ort unterhält und dass die beworbene Dienstleistung auch dort erfolgen kann. So sieht das zumindest ein Gericht.
Digitalisierung beseitigt nicht Bedürfnis nach Beratung „vor Ort“
Tatsächlich war eine Schulderberatung in Köln – also vor Ort und persönlich – aber gar nicht angeboten worden. Die besagte Kanzlei bot ihre Schuldnerberatung zwar bundesweit digital oder über andere Kommunikationsmittel an, unterhielt zur Überraschung der potentiellen Kunden in Köln aber weder einen Sitz noch eine Zweigstelle. In Köln findet die beworbene Schuldnerberatung vor Ort also überhaupt nicht statt. Eine Irreführung, so die klare Linie des Gerichts (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 03.02.2021, Aktenzeichen: 3 U 168/19).
Dass auch für den Kölner Kunden eine Schulderberatung möglich ist, nur eben per Telefon oder Mail, soll irrelevant sein. Die in der Google Ad verwendete Ortsangabe begründet die Erwartung, eine persönliche Beratung „vor Ort“ erhalten zu können, so die Urteilsbegründung dazu. Wer einen Ort in der Google-Suche eingibt, zeigt gerade, dass es ihm auf einen entsprechenden Standort, beispielsweise nahe zum Wohnort, ankommt.
Kanzlei darf anderen Abmahnanwalt beauftragen
Gegenstand des Urteils war auch die Frage, ob eine solche Kanzlei, unter anderem spezialisiert auf die Schuldnerberatung, die natürlich genügend eigene Rechtsanwälte angestellt hat, einen externen Rechtsanwalt für die Abmahnung beauftragen darf. Ja, so die Antwort. Wer als Rechtsanwalt im Bereich der Schuldnerberatung tätig ist, muss sich nicht notwendigerweise mit dem Wettbewerbsrecht auskennen. Daher durfte sich die Kanzlei fremde Expertise ins Haus holen.
Abonnieren
Schreiben Sie einen Kommentar