Aktuelles Urteil

Wann ist die Sperrung eines Händler-Accounts bei Amazon rechtmäßig?

Veröffentlicht: 24.06.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 28.06.2021
Absperrband

Sperrungen von Händler-Accounts bei Amazon gehören schon immer zu den Aufregerthemen im E-Commerce. Viele Jahre tat sich wenig, denn die Händler fürchteten sich vor der Macht des Marktplatz-Giganten. Hinzu kamen Unsicherheiten, welches Recht überhaupt gilt und ob Amazon im Fall der Fälle überhaupt zu besiegen wäre. Seit dem letzten Jahr ist aber ein neuer Trend zu verzeichnen: Immer häufiger kommt es vor, dass auch die Kleinen ihr Recht einfordern – und das oft erfolgreich. Seit 2020 konnten Händler einige Erfolge verbuchen, wie wir in unserem Portal verfolgt haben.

Landgericht München entscheidet zahlreiche Verfahren

Darunter entschied vor allem das Landgericht München I zahlreiche Fälle, und das meist zugunsten der Händler. Aktuell ruderte das Gericht aber wieder zurück. Sitzt Amazon doch am längeren Hebel?

Anfang des Jahres entschied das Landgericht München I (Beschluss vom 14.01.2021, Aktenzeichen: 37 O 32/21) in einem Fall zu Lasten von Amazon und gab der Händlerin wegen einer unberechtigten Kontensperrung im Eilverfahren recht. Amazon musste es ausweislich des Beschlusses unterlassen, das Konto der Händlerin ohne Begründung und ohne Möglichkeit der Stellungnahme durch die Betroffene zu sperren. Zur Begründung berief sich das Gericht unter anderem auf den Missbrauch einer möglichen marktbeherrschenden Stellung. Nun liegt das anschließende Urteil vor, welches den händlerfreundlichen Beschluss aber wieder über den Haufen wirft (Landgericht München I, Endurteil vom 12.05.2021, Aktenzeichen: 37 O 32/21).

Marktbeherrschende Stellung ja – aber kein Missbrauch

Die Händlerin konnte das Gericht zwar letztendlich davon überzeugen, dass Amazon tatsächlich eine marktbeherrschende Stellung innehat. Ein Missbrauch dieser konnte aber nicht (mehr) festgestellt werden. 

Zwar müsse Amazon den betroffenen Händlern die sachlichen Gründe sowie die konkreten Tatsachen oder Umstände mitteilen, damit diese die Sperrung nachvollziehen und die Umstände beseitigen können oder die Erfolgsaussichten eines etwaigen gerichtlichen Rechtsschutzes gegen die Maßnahme abschätzen können. Pauschale, standardisierte Textbausteine genügen den Begründungsanforderungen nicht.

Im konkreten Fall lag der Knackpunkt jedoch darin, dass der Account der Händlerin wegen der Manipulation von Bewertungen bereits zuvor gesperrt war. Auf diesen Verstoß berief sich Amazon später wiederholt. Der Händlerin waren, so das Gericht, die Gründe für die Sperrung bekannt.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#4 Kassandra 2021-07-03 10:35
Leider habe auch ich schlechte Erfahrungen mit Amazon gemacht. Nicht als Händler, sondern mit dem Partnerprogramm (Stichwort Affiliate Links). So wurde ich ohne Begründung oder vorheriger Ankündigung gelöscht. Auf mehrfaches Nachfragen, telefonisch, per Chat und Mail, sagte man mir, dass meine Internetpräsenz nicht originell und einzigartig genug sei. Also ehrlich ... ist das nicht subjektiv? Ein Bekannter, der auch im Partnerprogramm ist, meinte, dass es sich wohl um einen Fehler handle und Amazon den nun nicht eingestehen möchte. Die haben mir nämlich im gleichen Atemzug angeboten, ich könne mich ja wieder bewerben.
Ehrlich gesagt habe ich das Vertrauen verloren. Angeblich würde ich ja auch noch den offenen Geldbetrag, sowie die Rechnungen (wäre ja wichtig für die Steuer) erhalten, bis dato warte ich darauf aber vergeblich.
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#3 Stefan Inri 2021-07-01 09:15
Schade, das Amazon hier Recht bekommen hat. Das bestärkt sie nur so weiter zu machen.
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#2 Hommel 2021-06-30 18:15
Mein Amazon Konto ist seid August 2020 bei Amazon gesperrt. Ein größerer Geldbetrag wurde bis heute einbehalten. Das einschalten eines Anwaltes hat bis jetzt nicht gefruchtet. Amazon reagiert auf kein einziges Schreiben bezüglich dieser Angelegenheit. Das Kartellamt sagt: wir sind dran. Ganz ehrlich ich bin ein gelernter Kaufmann, seid 60 Jahren im Dienst, Tausende Kontakte mit der Industrie , Millionen mit Kunden. Langsam frage ich mich in was für einem Land lebe ich jetzt. Das Handelsgesetzbu ch ist wohl außer Kraft gesetzt.
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#1 Yolanda 2021-06-30 14:38
der Bund sollte nicht gegen die Sperrungen vorgehen und das mit viel Publicity tun ´.

Kämpft gegen die "EMPFOHLENDEN ANGEBOTE".
Warum.
Amazon bietet sich fast immer an, egal wie teuer.
Unterdrückt preiswertere Anbieter in der Suche.
Wir selbst haben oft den besten Preis und werden bei der Suche unterdrückt. Besonders bei der Suche mittels Handys.
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