Beschluss des OLG Dresden

Youtube muss 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen

Veröffentlicht: 12.07.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 12.07.2021
Youtube-App auf Handy

Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat ein Ordnungsgeld gegen die Videoplattform Youtube verhängt. Wie der Spiegel berichtet, hatte die Plattform im Januar 2021 ein Video mit dem Hinweis auf ihre geltenden Corona-Regelungen gelöscht. Das OLG Dresden stufte die Löschung allerdings als nicht rechtens ein und erlegte Youtube ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro auf. Für Youtube selbst stellt sich die Sache lediglich als Einzelfall dar.

Ein „vorsätzlicher und schwerer Verstoß”

Im Januar 2021 löschte Youtube das Video eines Nutzers mit dem Verweis auf seine „Richtlinie zu medizinischen Fehlinformationen über COVID-19”. In dem Video zu sehen waren Corona-Proteste in der Schweiz. Das OLG entschied per einstweiliger Verfügung bereits am 20. April, dass die Löschung zu Unrecht vorgenommen worden ist. 

Nach den Richtlinien von Youtube sind Inhalte bezüglich Covid-19 verboten, „die ein ernsthaftes Risiko erheblicher Gefährdung mit sich bringen”. Nicht gezeigt werden dürfen Videos, wenn deren Inhalt „in Widerspruch zu medizinischen Informationen der Weltgesundheitsorganisation oder lokaler Gesundheitsbehörden stehen”. Die Löschung des betroffenen Videos Ende Januar mit Verweis auf die Corona-Richtlinien war nach Ansicht des Gerichts auch deshalb nicht rechtens, weil die geänderten Regeln nicht wirksam in den Vertrag mit dem Account-Betreiber einbezogen worden seien. Es genüge demnach nicht, eine mögliche künftige Änderung nur mit einem bloßen Hinweis anzukündigen.

Als problematisch stellt sich in diesem Fall aber nicht nur die Löschung des Videos dar, sondern auch, dass trotz der ergangenen Entscheidung des Gerichts, Youtube es unterlassen hat, das Video sofort wieder online zu stellen. Erst mehrere Wochen später, am 14. Mai, stellte Youtube das Video wieder auf seiner Plattform ein. Laut OLG ein „vorsätzlicher und schwerer Verstoß” von Youtube.

Eine „historische Entscheidung” eines „Einzelfalls”

Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, Rechtsbeistand des Betreibers des betroffenen Accounts vor Gericht, sieht in dem Beschluss des OLG vom 5. Juli eine „historische Entscheidung”. Für ihn bedeutet die Entscheidung, dass Gerichtsentscheidungen zu beachten sind, unabhängig davon, „ob YouTube einen Verstoß gegen seine Richtlinien annimmt oder nicht”, teilt der Anwalt auf Twitter mit.

Für Youtube hingegen scheint die Sache damit noch nicht erledigt zu sein. Wie ein Sprecher der Plattform mitteilt, sei dies eine „Entscheidung im Einzelfall” und man wolle diese respektieren und überprüfen. Weiterhin sagte der Sprecher: „Wir haben die Verantwortung, unsere Nutzer mit vertrauenswürdigen Informationen zu verbinden und Fehlinformationen während Covid-19 zu bekämpfen”.

Der Streit um die Meinungsfreiheit 

Social-Media-Plattformen werden in der derzeitigen Pandemie vor große Probleme gestellt. Einerseits soll auf den Plattformen die Meinungsfreiheit gewahrt bleiben. Andererseits soll Verschwörungstheoretikern und Corona-Leugnern keine zusätzliche Bühne geboten werden. Diese nutzen die Plattformen nur allzu gerne, um ihre Corona-Thesen unters Volk zu bringen. 

Denn der Vorteil liegt, neben der großen Reichweite, auf der Hand: Wird ein Kanal einmal abonniert, so können mit Hilfe der Algorithmen immer wieder neue Videovorschläge mit ähnlichem Inhalt ganz automatisch angeboten werden. Doch wie so häufig kann es dabei schwierig werden genau abzugrenzen, was noch von der Meinungsfreiheit gedeckt wird und was nicht.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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