„Bis zu 70% Rabatt“

H&M-Rabatte auf nur wenige Artikel sind irreführend

Veröffentlicht: 05.08.2021 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 05.08.2021
Frau mit H&M-Tüte auf der Straße

Jedes Jahr sorgen zum Ende der Saison massenhaft Ausverkäufe für einen Run auf Geschäfte und Online-Shops. Bis zu 90 Prozent Rabatt versprechen manche Händler dabei. Eigentlich müsste jedem Verbraucher dabei bewusst sein, dass dies oft nur wenige Ausnahmen betrifft und sich die meisten Reduzierungen nur im Bereich zwischen 20 und 50 Prozent Rabatt bewegen. Trotzdem stellt der Claim „bis zu 70% Rabatt” eine unzulässige Werbung dar, wenn der Rabatt nur einen sehr geringen Teil des Sortiments umfasst, so die Wettbewerbszentrale.

Beworbene höchste Rabattierung nur bei ganz wenigen Produkten

Leidtragend war bei einem aktuellen Gerichtsverfahren der Textilschwede H&M. Mit „bis zu 70% Rabatt“ warb das Unternehmen Anfang des Jahres auf seiner Website. Nach der Rechtsprechung erwarte der Kunde bei einer derartigen Werbung, dass tatsächlich ein nennenswerter Anteil von Artikeln mit diesem Rabatt versehen wurde, so die Wettbewerbszentrale und beruft sich dabei auf eine etwas in die Jahre gekommene BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 10.02.1983, Aktenzeichen: I ZR 170/80).

Nur 2 von 2.674 Artikeln mit 70 Prozent Rabatt

Die Wettbewerbszentrale beanstandete gegenüber H&M, dass in der Kategorie „Herren“ nur rund 2,5 Prozent der Artikel (41 von 1.455 Artikeln) um 70 Prozent oder mehr reduziert waren und in der Kinder-Abteilung sogar nur 0,07 Prozent (2 von 2.674 Artikeln). 

Weil H&M sich nicht auf die Abmahnung einließ, musste schließlich das Landgericht Frankfurt helfen. Ist bei einer Werbung mit einem bestimmten Höchstrabatt in einzelnen Kategorien lediglich ein Anteil von unter drei Prozent um diesen Prozentsatz reduziert, ist die Werbung irreführend (Beschluss vom 26.02.2021, Aktenzeichen: 2-06 O 050/21).

H&M muss es also künftig unterlassen, mit dem Hinweis „bis zu 70% Rabatt“ zu werben, wenn dieser Rabatt tatsächlich nur bei weniger als drei Prozent der Artikel angeboten wird. Aktuell wirbt H&M immer noch mit diesem Slogan. Bleibt also zu hoffen, dass die Kunden nun tatsächlich vermehrt von den hohen Rabattierungen und Schnäppchenpreisen profitieren können.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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