Markenrecht-Newsflash

Der Klang beim Öffnen einer Getränkedose ist keine Hörmarke

Veröffentlicht: 20.08.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 20.08.2021
bunte Getränkedosen

In unserem Newsflash informieren wir kurz und bündig über Neuigkeiten aus einem bestimmten Bereich. Diese Woche geht es um das Markenrecht.

Wohl jeder kennt es – das Zischen beim Öffnen einer Getränkedose. Die Ardagh Metal Beverage Holdings GmbH & Co. KG wollte sich dieses Geräusch als Hörmarke eintragen lassen und beantragte beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) ein solches Hörzeichen als Unionsmarke. Auf der eingereichten Audiodatei war der Klang beim Öffnen einer Getränkedose zu hören, danach folgte eine kurze Stille und ein anschließendes Prickeln. Das Unternehmen wollte die Marke für verschiedene Getränke und Behälter aus Metall für die Lagerung und den Transport eintragen lassen. 

Doch das genügte dem Gericht der Europäischen Union (EuG, Urteil vom 07.07.2021, Az.: T 668/19) für eine Eintragung nicht aus. Zu wenig unterscheidungskräftig sei der Klang gewesen, um eine Hörmarke eintragen zu können und bestätigte damit die Auffassung des EUIPO. Entscheidend sei unter anderem, dass der angesprochene Verbraucher das Hörzeichen eindeutig als die Marke erkennen kann, ohne zusätzliche Wort- oder Bildelemente. Das sieht das Gericht vorliegend allerdings nicht gegeben. 

Markenrechte an „Dschinghis Khan” stehen dem Schöpfer zu

Der berühmte Musikproduzent Ralph Siegel hat vor dem Landgericht (LG) München I (Urteil vom 27.07.2021, Az.: 33 O 6282/19) einen Erfolg eingefahren und konnte sich gegen den ehemaligen Frontsänger seines Musikprojekts „Dschinghis Khan” durchsetzen. Nachdem der Sänger aus der Gruppe ausgeschieden war, trat er, nach Einwilligung von Ralph Siegel, vorwiegend in Osteuropa weiter unter dem Namen „Dschinghis Khan” auf. Siegel plante schließlich für die Fußball-WM 2018 in Russland den Song „Moskau” neu herauszubringen. Das gefiel dem nun unter dem Bandnamen auftretenden Frontsänger gar nicht und er berief sich auf die Wort-/Bildmarke „Dschinghis Khan”, die ihm zustehe. 

Wie das LG München I entschied, liegen sämtliche Rechte beim Schöpfer des Projekts – also Ralph Siegel. Als maßgeblicher Produzent der Musik und als Ideengeber steht ihm ein entsprechendes Unternehmenskennzeichenrecht zu, auch wenn die Band inzwischen aufgelöst ist, denn Tonträger wurden weiter verkauft.

Ein Lippenstift als dreidimensionale Marke

Kann die Form eines Lippenstiftes als Marke eingetragen werden? Ja, das kann sie! Sagt das EuG und gibt damit dem Hersteller Guerlain recht. Zunächst war die Anmeldung beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) als dreidimensionale Unionsmarke gescheitert und auch die Beschwerdekammer hielt daran fest, dass die Marke nicht hinreichend von der Norm oder der Branchenüblichkeit abweiche.

Das EuG (Urteil vom 14.07.2021, Az.: T 488/20) sah das ganz anders und teilt mit, dass die angemeldete Marke sehr wohl Unterscheidungskraft besitzt und sie erheblich von der Norm und der Branchenüblichkeit von Lippenstiften abweicht, was zwingend für eine Eintragung erforderlich sei. Dabei komme es nicht auf die Originalität oder die Neuheit der Form an. Entscheidend sei auch, ob das Erscheinungsbild dazu dient, in den Augen der maßgeblichen Verkehrskreise eine ungewöhnliche visuelle Wirkung zu erzielen. Und in dem vorliegenden Fall sieht das Gericht eine Ähnlichkeit der Form des Lippenstiftes zu einem Schiffsrumpf oder einer Babytragetasche – ganz anders als die üblichen Modelle.

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

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