Urteil des BGH  

Verdeckte Kosten bei der Online-Flugbuchung unzulässig

Veröffentlicht: 27.09.2021 | Geschrieben von: Julia Petronis | Letzte Aktualisierung: 27.09.2021
Flugbuchung online

Online-Flugbuchungen dürfen keine versteckten Extra-Kosten enthalten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einer am letzten Freitag veröffentlichten Entscheidung mitgeteilt. Auch müssen zusätzlich anfallende Kosten für das Gepäck für alle Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennbar sein – und das schon zu Beginn des Buchungsvorgangs. Ebenso schiebt der BGH damit intransparenten Rabattaktionen einen Riegel vor.

Zusätzliches Entgelt bei anderen Zahlungsmitteln

Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) gegen das Leipziger Reisebuchungsportal Travel24 wegen versteckter Kosten bei der Online-Flugbuchung und bekam Recht vor dem BGH. Beanstandet hatte das Gericht (mit Urteil vom 24.09.2021, Az. X ZR 23/20), dass die Kunden des Buchungsportals nicht auf eine eigene Kreditkarte des Portals als einzige kostenlose Zahlungsmöglichkeit verwiesen werden dürfen, so berichtet es der Spiegel

Mit der Voreinstellung der durch Travel24 und einer Bank kostenlos angebotenen Kreditkarte als Zahlungsmittel, fiel automatisch die sonst fällige Servicegebühr weg. Die Kunden dachten somit einen Rabatt zu bekommen. Bei Auswahl einer anderen Zahlungsart zahlten die Kunden um die 40 Euro Aufpreis für Hin- und Rückflug. Damit werde in unzulässiger Weise für andere gängige Zahlungsmittel ein Entgelt gefordert, so die Karlsruher Richter.

Auch Kosten für Gepäck auszuweisen

Travel24 wurde auch vorgeworfen, die entstehenden Kosten für die Aufgabe eines Gepäckstücks den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu spät im Bestellvorgang mitzuteilen. Nach Ansicht des BGH müssen diese Extra-Kosten bereits bei der Flugbuchung angezeigt werden, auch wenn die Leistung erst später in einem eigenen Vorgang dazugebucht werden kann. Es erfolgte lediglich ein Hinweis darauf, dass im Flugpreis kein Freigepäck enthalten sei. Wie hoch anschließend ein möglicher Aufpreis für die Gepäckstücke sein wird, verriet das Portal den Kunden nicht. Solche Kosten sind jedoch, laut BGH, stets mit anzugeben, auch wenn das Gepäck erst später dazugebucht wird. 

Über die Autorin

Julia Petronis
Julia Petronis Expertin für: IT- und Medien-Recht

Julia ist seit April 2021 als juristische Redakteurin bei uns tätig. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Leipzig konzentrierte sie sich vor allem auf das Medien- und IT-Recht, sowie das Wettbewerbs- und Urheberrecht – und kann dieses Wissen heute auch „in der echten Welt“ einsetzen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Julia Petronis

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.