Der frühe Vogel

Amazon wehrt sich gegen Rekordstrafe wegen DSGVO-Verstößen

Veröffentlicht: 18.10.2021 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 27.07.2022
Amazon

Amazon hat die bisher höchste Geldstrafe wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erhalten: Die luxemburgische Datenschutzkommission CNPD hatte den US-Konzern mit einer Rekordstrafe in Höhe von 746 Millionen Euro belegt. Zudem wurde Amazon auferlegt, einige Geschäftspraktiken zu ändern – um welche es sich handelt, wurde aber nicht offengelegt. 

Amazon wehrt sich nun gegen die Geldstrafe, berichtet Bloomberg. Der Konzern habe am Freitag beim luxemburgischen Verwaltungsgericht Berufung eingelegt, heißt es. Amazon äußerte sich nicht zu der Berufung, verwies Bloomberg gegenüber aber auf ein früheres Statement, in dem es hieß, dass „es kein Datenleck gab und keine Kundendaten einer dritten Partei zugänglich gemacht wurden“. 

Die luxemburgische Datenschutzbehörde hatte die Strafe gegen Amazon auf Grundlage einer Beschwerde der französischen Datenschutzgruppe La Quadrature du Net verhängt. Der Konzern verstoße mit seiner Verarbeitung von personenbezogenen Daten gegen die DSGVO, so die Datenschützer. Amazon widerspricht dieser Entscheidung deutlich: Der Konzern sammele Kundendaten, um das Einkaufserlebnis zu verbessern und habe selbst strenge Richtlinien, wie mit den Daten verfahren werden kann. Kritiker haben dagegen Bedenken geäußert, dass Amazon mit den gewonnenen Daten einen unfairen Vorteil auf seinem Marketplace erhält. 

Facebook will 10.000 Jobs fürs „Metaversum“ schaffen

Die virtuelle Welt „Metaversum“ ist das nächste Großprojekt von Facebook. Nun wurde bekannt, dass der Konzern in den nächsten fünf Jahren 10.000 Jobs in der EU dafür schaffen will. Das habe der Facebook-Manager Nick Clegg laut Heise Online angekündigt. Die Investition sei „ein Vertrauensbeweis in die Stärke der europäischen Tech-Industrie“, so Clegg.

In Facebooks „Metaversum“ soll die reale Welt mit Augmented und Virtual Reality in einer Cyberwelt verschmelzen. Hier sollen sich neue kreative, soziale und wirtschaftliche Möglichkeiten eröffnen, heißt es. Das „Metaversum“ soll am Ende keinem Unternehmen gehören, sondern eher wie das Internet funktionieren. 

Ex-Wirecard-Chef Markus Braun kann verklagt werden

Anleger von Wirecard können den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun jetzt in Österreich verklagen. Das habe das Oberlandesgericht Innsbruck am Freitag bestätigt, so der Spiegel. Grund dafür ist, dass Brauns Wohnsitz in Wien liege. 

Wiener Anwälte hatten eine Musterklage auf Schadensersatz eingebracht, aber Braun hatte sich dagegen gewehrt. Er befindet sich derzeit in dauerhafter U-Haft in Bayern und wohne deshalb nicht mehr in seinem Heimatland, argumentierte der ehemalige Manager. Das Tiroler Gericht entschied nun allerdings, dass die Zivilklage in Österreich zulässig sei. Nun könnten Hunderte Anleger auch in Österreich um ihr verlorenes Geld kämpfen.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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