Bayrischer Verwaltungsgerichtshof

2G-Regel im Einzelhandel gekippt

Veröffentlicht: 19.01.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 19.01.2022
2G-Regel Bayern

Die Inhaberin eines Beleuchtungsgeschäfts hat gegen die geltende Verordnung des Freistaates Bayern geklagt und bekam vor dem Verwaltungsgerichtshof nun Recht. In einem unanfechtbarem Beschluss kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass nach dem Infektionsschutzgesetz eine 2G-Regel zwar grundsätzlich möglich ist, die bayrische Verordnung die nötigen Voraussetzungen allerdings nicht erfülle, wie unter anderem der Spiegel berichtete.

Verordnung nicht konkret genug

Nach der 2G-Regel, die nach und nach alle Bundesländer einführten, hatten nur noch Personen Zugang zum Einzelhandel, die einen Genesenennachweis oder ein Impfzertifikat vorweisen konnte. Ausgenommen von der Regel waren die Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte und Drogeriemärkte. Die Klägerin sah hierin eine Verletzung der Berufsfreiheit und des Gleichbehandlungsgrundsatzes.

Die Richter des VGH kritisierten, dass aus der Verordnung nicht genau hervorgehe, welche Geschäfte von der Regel ausgenommen seien. Insbesondere bei Geschäften, die ein Mischwarensortiment betreiben, ist nicht klar, ob sie von der Regel betroffen sind oder nicht. 

Entscheidung gilt nur für Bayern

Die Entscheidung ist nur für den Freistaat Bayern wirksam. In nahezu allen anderen Bundesländern gilt die 2G-Regel auch weiterhin. Lediglich in Niedersachsen wurde die 2G-Regel auch gekippt. Hier allerdings mit der Begründung, dass die Beschränkung keinen effektiven Einfluss auf das Infektionsgeschehen habe.

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#4 rudolf 2022-01-21 14:32
Schon verrückt das man dazu schreiben "muss": "Ich bin bestimmt kein Queerblender und Coronaleugner." Man hat was gegen die Maßnahmen, aber "diffamiert" als erstes die Menschen als Queerblender, die schon lange für die Rechte auf Straße gehen.

Coronaleugner ist so ein schöner Begriff, um die Protestierer schlecht zu machen. Ich glaube es gibt kaum Menschen, die Corona leugnen, nur den Umgang und die Einschränkungen werden kritisiert. Und das vieles willkürlich ist, müssten jetzt auch wieder viele gemerkt haben: Verkürzung des Genesenen Status.

Ich habe mir viele Demos angeschaut und es sind normale Menschen. Die "jammern" aber nicht rum, sondern versuchen was zu ändern.

Händler können sich auch wehren. Gab aber auch einige, die im vorauseilendem Gehorsam freiwillig 2G eingeführt haben, wo es noch nicht nötig war.

Ich selbst kaufe auch nur noch im Netz.
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#3 M.A. 2022-01-20 13:41
ENDLICH!
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#2 Timo 2022-01-20 09:18
Gut so - und Södolf bekommt Schnappatmung
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#1 J. H. Daehnert 2022-01-19 18:31
Ich bin bestimmt kein Queerblender und Coronaleugner.
Aber diese - viel zu kurz gedachte - "2G-Regelung" trifft uns Einzelhändler mit voller Breitseite: unsere Läden sind NICHT die Virusschleudern - in Niedersachsen wurde dss richtig erkannt!

Ich kann nicht verstehen, dass in unser Fachgeschäft nur Geimpfte und Genesene kommen dürfen und nebenan in den Discounter JEDER gehen kann!
Für mich ist das ausschließlich der Wunsch, denjenigen eins auszuwischen, die ihre Zweifel am Impfsystem haben.

Dass es in einer Demokratie auch "Andersdenkende " gibt, ist normal und nicht verboten, solange diese auf der Basis des Grundgesetzes agieren.

Warum also werden WIR Händler bestraft, die in alter Tradition in Kundennähe NOCH stationäre Geschäfte haben?!?
Ob wir das nach dem verordneten Kundenschwund noch lange überleben können, ist fraglich!
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