Axel-Springer-Verlag scheitert vor dem Landgericht Hamburg

Einsatz von Adblockern ist keine Urheberrechtsverletzung

Veröffentlicht: 21.01.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 08.08.2022
Axel-Springer-Verlag-Gebäude

Der Axel-Springer-Verlag klagte gegen den Adblock-Plus-Anbieter Eyeo. Er behauptete, durch den Adblocker würde das Urheberrecht verletzt werden. Der Verlag berief sich bei seinem Urteil auf eine Entscheidung 2012, in der entschieden wurde, dass sogenannte Cheating-Programme so tief in den Arbeitsspeicher eingreifen, dass es gegen das Urheberrecht verstößt. Durch den Einsatz von Adblockern geht dem Konzern Geld verloren, denn wenn die Werbung nicht ausgespielt wird, bekommt der Verlag dafür auch keine Einnahmen. 

Die Klage, die der Verlag bereits 2019 einreichte, wurde vom Landgericht Hamburg jedoch abgewiesen. Adblocker ändern nicht die Inhalte, sondern lediglich die Darstellung, wie unter anderem t3n berichtete.

Internetseite ist kein „Multimediawerk“ 

Das Gericht konnte der Ansicht des Verlags nicht folgen, dass es sich bei der Internetseite um ein „Multimediawerk“ handelt. Eine ausreichende Schöpfungshöhe konnte das Gericht hier nicht erkennen. Das Vorliegen eines Styleguides reiche dafür nicht aus. 

Auch eine Urheberrechtsverletzung im Überschreiben oder Ausblenden einzelner CSS-Elemente nahmen die Richter nicht an. Dabei handle es sich nicht um eine Umarbeitung nach § 69c des Urheberrechtsgesetzes. Die übertragenen HTML-Dateien selbst würden nicht geändert werden, lediglich die Darstellung sei anders, als vom Urheber beabsichtigt. 

Springer wird sich nicht mit dem Urteil zufriedengeben

Bereits im Jahr 2014 hat der Springer-Verlag gegen das Unternehmen geklagt. Damals argumentierte Springer allerdings mit dem Wettbewerbsrecht. Außerdem sah der Verlag die Pressefreiheit von den Adblockern  angegriffen. Der Verlag scheiterte damals vor dem BGH

Gegen das Urteil wird der Axel-Springer-Verlag vermutlich Rechtsmittel einlegen, immerhin hatte der Verlag mit der Urheberrechts-Argumentation bereits im Jahr 2018 dafür gesorgt, dass die Firma iPhonso eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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