Anrede im Online-Shop

Fehlende dritte Option bei der Auswahl des Geschlechts ist diskriminierend

Veröffentlicht: 27.01.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 27.01.2022
Auswahl Mann Frau

Eine Person, die sich keiner binären Geschlechtsidentität zuordnet, konnte bei einer Bestellung in einem Online-Shop nur zwischen den Anreden „Frau“ oder „Herr“ auswählen.

Dabei handelt es sich um einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und es stellt eine Verletzung gegen das Persönlichkeitsrecht dar. 

Geklagt hatte eine Person mit nicht binärer Geschlechtsidentität gegen ein Bekleidungsunternehmen. Bei der Bestellung muss eine Auswahl zwischen „Frau“ und „Mann“ getroffen werden. Eine andere Option gab es nicht. Auch die Möglichkeit, diese Auswahl komplett wegzulassen, gab es nicht. 

Die betroffene Person machte vor Gericht eine Entschädigung in Höhe von 2.500 Euro sowie einen Unterlassungsanspruch geltend. Die Forderung blieb sowohl außergerichtlich als auch vor dem Landgericht Heidelberg erfolglos. 

Eine Diskriminierung liegt vor, ein Entschädigungsanspruch nicht 

Zwar liegt wegen der eingeschränkten Auswahl eine unmittelbare Benachteiligung von Personen vor, deren Geschlechtsidentität außerhalb des binären Systems liegt, allerdings besteht kein Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Die betroffene Person konnte den Einkauf nicht abschließen, ohne eine Auswahl über das Geschlecht zu treffen, die für sie nicht zutreffend ist. 

Wie schon das Landgericht bestätigt nun auch das Oberlandesgericht, dass die Auswahlmöglichkeit das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Ausprägung des Schutzes der geschlechtlichen Identität verletzt, aber nicht jede Verletzung den Anspruch auf Entschädigung rechtfertigt. Damit eine Entschädigung in Form einer Geldzahlung gerechtfertigt ist, muss eine schwerwiegende Verletzung des Benachteiligungsverbots, die eine gewisse Intensität der Herab- und Zurücksetzung erreicht, vorliegen, so das OLG. 

Auswahlmöglichkeit wurde bereits angepasst

Auch ein Anspruch auf Unterlassung besteht nicht, da der betreffende Online-Shop die Auswahl bereits angepasst hat. Im Anredefeld kann nun neben den Bezeichnungen „Mann“ und „Frau“ auch die Auswahl „Divers/keine Anrede“ getroffen werden. Wird diese Option gewählt, erfolgt die Anrede mit „Guten Tag [Vorname Nachname]“. Weitere Verletzungen des Persönlichkeitsrechts sind daher von dem beklagten Unternehmen nicht mehr zu erwarten. 

Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.

Bereits im Jahr 2017 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Auswahlmöglichkeiten „männlich“ und „weiblich“ im Geburtenregister intersexuelle Personen diskriminiert. Seit Ende 2018 können Menschen, die sich nicht als männlich oder weiblich identifizieren, im Geburtenregister die Option „divers“ auswählen.  

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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Kommentare  

#12 Stephan 2022-02-04 14:19
die starre Einordnung von Kleidung in Herren- und Damenbekleidung ist natürlich nicht zwingend notwendig, aber doch sehr sinnvoll, meinen Sie nicht!
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#11 Der Stoffel 2022-02-02 15:40
Mir geht durch den Kopf bei so etwas, wenn ich das nächste mal im Lokal Durst bekomme, muss ich dann auch bei meiner Bestellung darauf achten ein "RadlerIn (m/w/d)" zu bestellen???
Ich find es albern, gleich wegen allem auf die Barrikaden zu gehen, einen Anwalt zu konsultieren und vor Gericht zu ziehen. Man kann so etwas wie zivilisierte Leute klären, vor allem, da es meist gar nicht einmal bös oder verachtend gemeint ist. Meist ist es das "Gewohnheitstie r" das durch kommt.
Genau so ist es mit der Frage "Wo kommst du her... " Der Eine oder Andere fühlt sich dadurch diskriminiert. Ich stelle diese Frage nur aus einem Grund: WEIL DER MENSCH, DEN ICH DANACH FRAGE, MICH EINFACH INTERESSIERT. Was ist daran falsch?
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#10 Andreas Nebel 2022-02-02 14:16
wenn schon m/w/d , dann sollte aber auch in zufälliger Auswahl w/d/m, d/m/w, w/m/d ... usw. usf. angezeigt werden, da die immer genutzte m/w/d Auflistung per se schon wieder eine Diskriminierung von "w" und ganz besonders "d" beinhaltet.
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#9 brrrrr 2022-02-02 10:00
Guten Tag, diverse Meier, Müller, Schulzen, ...,
ganz Udo´s Empfehlung folgend, dass mit 66 das Leben anfangen solle,
geht mir deshalb das ganze Gendergegacker inzwischen gründlich auf den Geist.
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#8 Thomas 2022-01-31 15:13
Ich freue mich darüber, dass in Deutschland auch Rechte von Minderheiten festgeschrieben , durchgesetzt und geschützt werden.

Wenn ich hier manche Kommentare lese, wird mir angst und bange, wie unsere freiheitliche Gesellschaft eingeschränkt werden würde, wenn die Mehrheit der Gesellschaft nur auf ihren eigenen Vorteil bedacht wäre.
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#7 Tahir B 2022-01-31 09:35
Ich habe erst gestern einen Brief geschrieben mit "Sehr geehrte Damen und Herren". Hoffentlich muss ich nicht vor Gericht..
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#6 Heidemann 2022-01-28 13:53
was wenn Mann und Frau - von einen Unternehmen als Diverse bezeichnet werden ?
darf ich überhaupt noch eine Mitteilung an "Diverse" Mit"glieder" versenden ?
na der nächste Krieg kommt bestimmt - "Diverse" Ziele wurden eliminiert ?
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#5 gunnar 2022-01-28 11:42
,, robi ,,
wir sind mit der freiheit der menschen in deutschland schon gut vorangekommen.
es werden genug menschen in der welt mit anderer meinung, herkunft, glaube, oder wegen ihrer sexualität usw :
gesteinigt, gefoltert, erschossen, weggesperrt, verstümmelt, oder müssen sich andere böse dinge gefallen lassen.

und das fängt schon bei ganz kleinen simplen dingen selbst bei uns an.
wenn ich auf einer feier zb sage: ich trinke wirklich so gut wie nie bier oder alkohol.
höre ich dann oft ,,was bist du nur für ein typ,,?? einer geht doch.
am ende der feier ist dann aber alles wieder gut.
dann fragen alle ,, kannst du mich bitte fahren ,,.

das mit dem ,, er, sie, die, usw ,, meinte ich nur auf den bezug, das langsam alles gleich verklagt, bestraft und dann verändert wird.


und ich bin froh, das einige verwandte und freunde von mir, sich heute meistens offen outen können.


,, Richard Weber,,
= ,, einzelner schuh rot bunt gr39 sucht neues umfeld ,, :-))
-- landminenopfer bevorzugt --. ( da habe ich schon mal einige firmen angeschrieben, das sie die einzelstücke doch spenden sollen, anstelle im müll zu entsorgen )

entschuldigt, wenn ich immer ein bissl ausschweife, aber mir geht bei sowas immer viel durch den kopf.
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#4 gunnar 2022-01-28 09:06
„HALLO“

das trifft keinen falsch.!
und ist auch kein frundschaftlich er ausdruck.
man sagt ja auch auf der strasse zu wildfremden hallo.
oder laut, wenn die polizei eine person zb im wald sucht.
egal welches geschlecht, welcher glaube usw.
paßt immer.

aber wie überarbeiten wir das in: „SIE“ haben folgendes gekauft.
- sind „sie“ dort eingebrochen.
- „sie“ sind schuldig.
ist ja eigentlich weiblich.
müssen wir da dann auch „sie, er, es“ nun eingeben und aussprechen.????

und wenn leute sagen, „ER“ ist ist der täter , oder sonstwas mit „ER“

das gleiche dann bei „die“ wie in „die“ ist aber schön. :-( = weiblich !

ich glaube nicht, das diese ganze klagerei und vor gericht ziehen, positive eindrücke hinterläßt.
leute ... vor gericht gezogen wurden, oder abgemahnt usw, werden nicht zu freund... ,d.. klagenden partei.
im gegenteil, ... werden wohl alles tun um ... betreffenden menschen danach schlecht zu reden.

einfach d.. leute mal über email oder telefon darauf aufmerksam machen.
nicht immer gleich .... rechtsanwalt... . reich machen.
das könnte die verständnisse in vielen dingen viel einfacher machen.
oder dort einfach zb nichts kaufen. da ärgert sich dann d... verkäuf.. und wird vielleicht schlauer, wenn man das auch d.. person sagt.


... = geschlechtliche endungen usw :-))

„reden verhindert hoffentlich so manchen krieg“

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Antwort der Redaktion:

Hallo Gunnar,

vielen Dank für Ihren Kommentar. Das führt etwas von der Rechtssprechung weg, aber: Bei der Nutzung genderneutraler Sprache ist es gar nicht nötig, die bereits funktionierende Grammatik über den Haufen zu werfen. Ein Beispiel: Die Verwendung der höflichen, direkten Anrede „Sie“ in „Sie haben Artikel XY gekauft“ ist bereits geschlechtsneut ral. Das gilt auch für Wendungen, in denen das Personalpronome n „sie“ in der Mehrzahl genutzt wird („sie sind fröhlich“). Wenn das Geschlecht einer Person bekannt ist und diese mit einer Aussage direkt gemeint ist, ist eine Genderkennzeich nung ebenfalls nicht nötig („Er ist der Täter.“ „Sie ist schön.“)
Ganz kompliziert ist gendersensible Sprache also nicht.

Viele Grüße
die Redaktion
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#3 Robi 2022-01-28 08:56
Wo sind wir hier hingekommen in Deutschland. Echt traurig.
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