Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Facebook muss Hetzer-Daten an Renate Künast herausgeben

Veröffentlicht: 02.02.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 02.02.2022
Renate Künast

Grünen-Politikerin Renate Künast hat einen Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. Im Streit um Facebook-Beiträge mit gegen sie gerichteten Hassbotschaften hat das Gericht Künast in vollem Umfang recht gegeben. Facebook könnte nun dazu verpflichtet werden, Daten von Nutzerinnen und Nutzern, die Künast beleidigt haben, an die Politikerin herauszugeben. Künasts Auskunftsanspruch gegenüber Meta bzw. Facebook sei durch Berliner Zivilgerichte zuvor nicht angemessen geprüft und bewertet worden.

Konkret heißt es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, dass die Entscheidungen „unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen“ hätten. Das Berliner Landgericht hatte noch entschieden, dass Künast Beschimpfungen akzeptieren müsse. Das hatte für Empörung gesorgt, denn der Wortlaut vieler Äußerungen ist teilweise sehr heftig. Nur 12 der 22 für das Verfahren relevanten Kommentare wurden zunächst als strafbare Beleidigungen gewertet.

„Persönlichkeitsrechte müssen geschützt werden“

Das Berliner Kammergericht muss sich nun unter Maßgabe des Verfassungsgerichts nochmals mit dem Fall beschäftigen. Erst dann kann Facebook tatsächlich zur Herausgabe der entsprechenden Daten verpflichtet werden. Social-Media-Unternehmen wehren sich vehement gegen die aktive Herausgabe persönlicher Daten an das Bundeskriminalamt. Seit dem 1. Februar sind sie aber durch eine Ergänzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes dazu verpflichtet.

TikTok etwa klagt dagegen vor dem Verwaltungsgericht Köln. Man gene Daten auf entsprechende Anfrage heraus, wolle Inhalte aber nicht proaktiv melden. Auch Facebook beteuert, dass man auf Behördenanfrage regelmäßig Daten herausgebe, sofern die Rechtslage dies hergebe.

Renate Künast sagte gegenüber dem Spiegel zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts: „Dieses Verfahren habe ich nicht für mich gemacht. Es geht mir darum, eine Botschaft an Gerichte und Staatsanwälte zu senden, dass Persönlichkeitsrechte von politisch engagierten Menschen im Netz geschützt werden müssen.“

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Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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