NetzDG

BKA: TikTok will keine Daten weitergeben, Telegram im Fokus

Veröffentlicht: 27.01.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 27.01.2022
TikTok

Vor dem Verwaltungsgericht Köln klagt TikTok gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte den Vorgang gegenüber dem Spiegel. Konkret klagt das Unternehmen gegen die Verpflichtung von Unternehmen, Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzuleiten, wenn die Nutzer strafbare Inhalte posten. Das Unternehmen werde auch künftig zwar weiterhin auf Anfrage Daten herausgeben, wehrt sich aber gegen die proaktive Meldung entsprechender Inhalte.

Nach Spiegel-Informationen gehe das BKA aber unabhängig von der jetzt eingereichten Klage ohnehin nicht davon aus, dass TikTok problematische Inhalte an die neu eingerichtete Zentralstelle des Amts melden werde. Diese startet ihre Arbeit am 1. Februar. Man hatte ursprünglich mit mehreren zehntausend Meldungen monatlich von sozialen Netzwerken gerechnet. Schon im Juli vergangenen Jahres hatten aber Facebook und YouTube im Eilverfahren gegen die Meldeverpflichtung geklagt.

TikTok geht einen Schritt weiter

Neben der Verpflichtung zur Meldung gefährlicher Inhalte klagt TikTok auch gegen das sogenannte Gegenvorstellungsverfahren, das es ermöglicht, Beschwerde gegen Löschentscheidungen einzulegen. Dagegen hatte auch YouTube geklagt. TikTok will aber noch einen Schritt weitergehen: Laut NetzDG sind Unternehmen verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte nach spätestens 24 Stunden zu löschen, wenn sie von Nutzern gemeldet wurden. Von den sozialen Netzwerken wird diese Regelung bislang nicht angefochten. TikTok will jedoch auch dagegen klagen.

BKA-Taskforce gegen Telegram

Neben der neuen Zentralstelle für NetzDG-Meldungen setzt das BKA auch eine neue Taskforce ein. Diese richtet sich konkret gegen Telegram. Nach Einschätzung deutscher Sicherheitsbehörden entwickle sich der Messengerdienst zunehmen zu einem Medium der Radikalisierung. „Insbesondere die Corona-Pandemie hat dazu beigetragen, dass sich Menschen auf Telegram radikalisieren, andere bedrohen oder sogar Mordaufrufe veröffentlichen“, so BKA-Präsident Holger Münch. Dieser Entwicklung müsse man „entschlossen begegnen“.

Dabei strebe man auch eine Zusammenarbeit mit Telegram an, werde aber auch Maßnahmen treffen, wenn das Unternehmen die Zusammenarbeit verweigert. Die neue Taskforce soll Tatverdächtige identifizieren und strafrechtlich verfolgen. Zusätzlich werde man das Kooperationsverhalten von Telegram bei Löschungsanregungen und Bestandsdatenabfragen im Auge behalten. „Ziel ist die Verbesserung der Kooperation, insbesondere bei der Aufklärung von Aufrufen über Telegram zu Tötungsdelikten und weiteren schweren Straftaten“, heißt es vom BKA.

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Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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