Sammelklage gegen Meta

90 Millionen Dollar wegen Facebook-Like-Button

Veröffentlicht: 16.02.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Facebook Like-Button auf Geld

Bereits im Jahr 2012 wurde die Sammelklage gegen den Konzern eingereicht. Jetzt wurde vor dem US-Bezirksgericht für den nördlichen Bezirk von Kalifornien ein Vergleich zur Genehmigung vorgelegt. Der Vergleich sieht eine Zahlung in Höhe von 90 Millionen Dollar vor, um die Sammelklage abzuwenden, wie unter anderem das Handelsblatt berichtete.

Like-Button sammelt unzulässig Daten

Im Jahr 2010 führte Facebook die Funktion ein, den Like-Button auf anderen Webseiten einzubauen. Laut Angaben von Facebook sollte so Nutzern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Vorlieben zu äußern. Aus den Gerichtsunterlagen ging allerdings hervor, dass die Funktionalität des Buttons deutlich weiter geht. Mithilfe von Cookies wurden so Nutzerdaten gesammelt, unter anderem Informationen darüber, welche Webseiten besucht wurden, welche Artikel angesehen wurden, oder welche Produkte gekauft wurden. Diese Daten wurden unabhängig davon erhoben, ob der Like-Button vom Webseitenbesucher genutzt wurde, oder ob der Nutzer noch bei Facebook eingeloggt war. Das wurde vonseiten Facebooks zunächst bestritten. Der Computer-Experte Nik Cubrilovic wies jedoch nach, dass Daten auch von ausgeloggten Nutzern erhoben wurden. Daraufhin räumte das Unternehmen Fehler ein und sah von der Datenerhebung bei ausgeloggten Nutzern ab. Der daraus resultierende Rechtsstreit zog sich über Jahre hin.

Auch in Europa wurde diese Praxis kritisiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil im Jahr 2019 festgestellt, dass Seitenbetreiber mitverantwortlich für die Datenverarbeitung sein können.

Nutzerdaten müssen gelöscht werden

Im aktuellen Fall gilt der Vergleich für US-amerikanische Facebook-Nutzer, die zwischen April 2010 und September 2011 ein Facebook-Konto besaßen und andere Webseiten besuchten, auf denen der Like-Button eingesetzt wurde. Neben der Zahlung erklärt sich der Meta-Konzern im Vergleich außerdem dazu bereit, die gesammelten Nutzerdaten zu löschen. 

Eine finale Entscheidung des Gerichts steht noch aus. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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