Unangemessen hohes Gehalt

Abgemahnter Händler fordert Schadensersatz von Ido-Verband

Veröffentlicht: 01.03.2022 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 01.03.2022
Geschäftsmann schießt Geld aus einer Kanone

Ein Online-Händler hat sich nun erfolgreich gegen den Ido-Verband zur Wehr gesetzt: Der Händler wurde im Mai 2015 wegen einer Verletzung gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt und zahlte daraufhin die Abmahnpauschale und gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. In der Folge musste er auch eine Vertragsstrafe zahlen. Im März 2021 kündigte er dann die Unterlassungserklärung auf. Das Handeln des Ido sei rechtsmissbräuchlich, heißt es in der Begründung. Nun forderte vor Gericht die Abmahngebühren, sowie die Vertragsstrafe, insgesamt also 851,05 Euro zurück.

Ido schachert Personen lukrative Gehälter zu

Das Landgericht Köln (Urteil vom 26.01.2022 - 81 O 35/21) gab dem Händler recht und hatte klare Worte in seiner Begründung für den Ido-Verband übrig. „Der unstreitige Sachverhalt lässt vorliegend den Schluss zu, dass die gesamte Tätigkeit des Beklagten als angeblicher Verband zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen in erster Linie darauf ausgerichtet ist, Personen, die für den Verband tätig sind, nämlich seinen Vorstandsmitgliedern, einem Teil seiner Mitarbeiter und auch der J Management GmbH, dort deren Geschäftsführern und Mitarbeitern, unangemessen hohe Vergütungen und andere Zuwendungen insbesondere aus den Einnahmen aus Abmahnkosten und Vertragsstrafen zukommen zu lassen“, heißt es konkret. In der weiteren Begründung zeigt das Gericht Verquickungen zwischen einzelnen Personen auf, die entweder direkt für den Ido oder die benannte Management GmbH tätig sind.

Das Gericht zeigt auch genau, wie viel welcher Mitarbeiter in den letzten Jahren verdient hat. Beispielsweise hat der als T bezeichnete 1. Vorsitzende im Vorstand 2020 112.029,46 Euro brutto verdient. M, ein freier Mitarbeiter, schaffte es im selben Jahr immerhin auf 72.163,87 Euro brutto.

Dass Mitarbeiter beim Ido-Verband unangemessen viel Geld verdienen, stellte bereits das Landgericht Darmstadt (Urteil vom 21.01.2021, Az. 15 O 14/20) fest und rechnete einen Stundenlohn von 60 Euro aus. 

Verschonen der eigenen Mitglieder

Neben den unerhört hohen Gehältern stützte das Gericht seine Einschätzung zum Rechtsmissbrauch auf das selektive Vorgehen gegen Nicht-Mitglieder des Ido. Dass ein Verband, der für den fairen Wettbewerb einstehen will, seine eigenen Mitglieder nicht einmal kontrolliert, während andere Händler wegen offensichtlicher, einfacher Verstöße massenhaft abgemahnt werden, machte bereits auf andere Gerichte einen dubiosen Eindruck.  

In diesem Verfahren trug der Ido zwar vor, dass natürlich jedes Mitglied geprüft werde, diese Behauptung konnte aber widerlegt werden: So verwies das Gericht auf ein anderes Verfahren. In diesem Verfahren wurde ein Händler wegen der fehlerhaften Grundpreisangabe abgemahnt. Der abgemahnte Händler zeigte auf, dass von den 48 Mitgliedern, die der Ido zum Beleg der Abmahnbefugnis erzählte, ganze 33 ebenfalls Fehler bei der Grundpreisangabe machten. Erst nachdem dieser Umstand bekannt wurde, ging der Ido auf seine Mitglieder zu und bat um Korrektur.

Kündigung der Unterlassungserklärung wirksam

Im Ergebnis bedeutet das für den Händler, dass er sich von der Unterlassungserklärung lösen konnte und sowohl die Abmahngebühr, als auch die Vertragsstrafe zurückbekommt. 

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Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#6 weindealer 2022-03-04 11:55
@chris: Du hast Recht, hier wird immer nur wiedergegeben anstatt zu analysieren und auf die Mitglieder HB einzugehen. Das ist echt schade und wird vpon mir schon lange bemängelt.

@Redaktion: fangt doch endlich mal an mit Journalismus, bewerten von Fakten und einordnen in das Umfeld. Nur abdrucken, was andere auch abdrucken, dazu ist die Zeit zu schade.....
und sorry, auch Euer Gehalt.
Ich weiß, dass hört Ihr nicht gern, aber ist einfach so.

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Antwort der Redaktion:

Lieber weindealer,
vielen Dank für dein Feedback, wir schauen immer, wo wir uns verbessern können.
Aber wir arbeiten auch stets an einer ausgewogenen Berichterstattu ng. Dabei nutzten wir unterschiedlich e Formate – von kurzen News über Kommentare bis hin zu ausführlichen Ratgebern, Analysen und Hintergrundberi chten. Bei der Nachricht haben die Autorinnen und Autoren immer auch eine Chronistenpflic ht, also die Verpflichtung, objektiv über etwas zu berichten.

Da juristische Entscheidungen zu einem großen Teil Einzelfallentsc heidungen sind, ist es oft nicht möglich eine pauschale Aussage darüber zu treffen, welche Auswirkungen die Entscheidung auf andere Händler hat. Wenn es uns möglich ist, versuchen wir natürlich immer eine Einschätzung abzugeben, inwiefern unsere Mitglieder betroffen sind.
Als Händlerbund-Mit glied kannst du dich bei konkreten Rechtsfragen auch immer an die Rechtsberatung wenden.

Liebe Grüße
die Redaktion
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#5 Dieter Brandes 2022-03-02 19:44
muss die Ido denn eigentlich auch die Rechtsanwaltkos ten des Abgemahnten aus diesem Fall übernehmen.
Ach es ist so schön, dass diese Unmenschen, die sich hier nur bereichern und das alles ohne Sinn und wie man nun erfährt auch noch nahezu rechtlich garnicht zulässig, nun selber erkennbar als Betrüger dastehen.
Ich würde mich freuen, wenn diese Subjekte zur Abschreckung alle sogar im Strafvollzug landen würden, oder pauschal zu Rückzahlungen verurteilt würden.

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Antwort der Redaktion

Hallo,

üblicherweise muss derjenige, der einen Zivilprozess verliert, die Kosten des Gegners übernehmen.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#4 Dan 2022-03-02 17:53
Ich wäre auch dabei wenn es um eine Klage geht!
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#3 Chris 2022-03-02 17:32
Wurde auch abgemahnt vom IDO. Bedeutet das denn nun das jeder der eine Abmahnung erhalten hat nach neuster Rechtsprechung Chancen hat die Unterlassung aufzulösen? Bitte liebe Redaktion setzt uns nicht mit Rätseln sitzen sondern macht doch bitte direkt einen Beitrag wie wir als betroffene Händler wann, wie ,wo was machen können.

Lieben Gruß

PS Nieder mit dem IDO und ab in die Grube des Vergessens!!!!!

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Antwort der Redaktion

Hallo Chris,

vielen Dank für dein Feedback. Wir werden das Thema natürlich entsprechend weiter bearbeiten und verfolgen.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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#2 Hartmann 2022-03-02 14:46
Danke für die Info. War 2017 auch davon betroffen. Mein Rechtsanwalt rät abzuwarten, da er davon ausgeht, das dies noch vorm OLG landet. Wenn dort eine Entscheidung getroffen wird, kann man ggf. auch gegen den IDO klagen. Könnte aber sein, daß der IDO dann den Laden dicht macht und man auf den Kosten sitzen bleibt. Wenn ich ehrlich bin, wäre es mir das aber wert. Wenn sich da viele Betrogene zusammen schließen wäre es mir ein Fest die platt zu machen.
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#1 Kerstin Thomsen 2022-03-02 14:22
Gibt es dazu eine Sammelklage?

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Antwort der Redaktion

Hallo Kerstin,

Sammelklagen, wie man sie aus den USA kennt, sind in Deutschland nicht möglich. Hier können lediglich Verbraucher eine Musterfeststell ungsklage anstreben.

Mit besten Grüßen
die Redaktion
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