LAG Schleswig-Holstein

Urlaub in Quarantäne zählt als Urlaub

Veröffentlicht: 21.03.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 21.03.2022
Strand im Haus

Auch wenn man sich die Urlaubstage anders vorgestellt hat: Eine Quarantäne-Anordnung ist nicht das gleiche wie eine Krankschreibung, so entschied nun das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (15.02.2022, Az. 1 Sa 208/21). Ein Arbeitnehmer musste ausgerechnet während seines Erholungsurlaubes auf Anordnung des Gesundheitsamtes in Quarantäne.

Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend

Der Arbeitnehmer hatte sich nicht selbst mit dem Coronavirus infiziert, musste aber aufgrund eines Kontaktes mit einer infizierten Person in häusliche Quarantäne. Die Arbeitgeberin des Mannes zog die Tage dennoch vom Urlaubskonto ab. Dagegen ging der Mann gerichtlich vor. Er argumentierte, dass sein Urlaubsanspruch nicht erfüllt worden wäre. Wer in seinem Erholungsurlaub erkrankt, hat nach § 9 Bundesurlaubsgesetz einen Anspruch darauf, dass die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Diese Norm wollte der Arbeitnehmer analog auf den Quarantänefall anwenden. 

Das Arbeitsgericht Bonn hat bereits im letzten Jahr entschieden, dass selbst eine Infizierung mit dem Coronavirus während des Urlaubs nicht zwangsläufig dazu führt, dass die Urlaubstage erstattet werden. Entscheidend ist, ob ein ärztliches Zeugnis zur Arbeitsunfähigkeit vorliegt (wir berichteten). So entschied auch das Arbeitsgericht Düsseldorf (15.10.2021 - 7 Sa 857/21) im Oktober letzten Jahres. 

Erholung auch in Quarantäne möglich

Eine ähnliche Entscheidung gab es auch im vorliegenden Fall. Das LAG Schleswig-Holstein verneinte eine analoge Anwendung des § 9 Bundesurlaubsgesetz. Nach dem LAG fehlt es an einer Regelungslücke, die für eine analoge Anwendung notwendig wäre. Für besondere Umstände, wie zum Beispiel den Mutterschutz, seien spezielle Regelungen getroffen worden, für den Quarantänefall hat der Gesetzgeber bewusst keine besondere Regel getroffen. Immerhin bleibt es dem Arbeitnehmer selbst überlassen, wie er den Urlaub verbringt „Er kann den Urlaub auch während der ganzen Zeit zuhause spielend vor der PC-Konsole oder im Wohnzimmer liegend verbringen“, so das LAG. Eine häusliche Quarantäne beeinträchtigt den Urlaubszweck also nicht zwangsläufig. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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